• 03.01.2011, 08:03:51
  • /
  • OTS0004 OTW0004

GÖD: Verfassungsrechtliche Bedenken wegen Pensionsreform wurden rechtzeitig geäußert

Fekter irrt

Wien (OTS) - Entgegen der Aussage von BM Maria Fekter, wonach
GÖD-Vorsitzender und 2. Nationalratspräsident Fritz Neugebauer seine
Bedenken gegen die Änderungen im Pensionsrecht nicht rechtzeitig
geäußert habe, stellt die GÖD fest:

Bundesministerin Fekter irrt.

Die pensionsrechtlichen Änderungen waren im Begutachtungsentwurf
der Bundesregierung nicht enthalten und sind somit überfallsartig
eingeführt worden. Trotzdem hat Neugebauer noch rechtzeitig vor der
Beschlussfassung im Nationalrat festgestellt, dass "überfallsartige
Änderungen im Pensionsrecht, wie die unverhältnismäßige Anhebung von
Abschlägen bei der Korridorpension oder der
Langzeitversichertenregelung, wo auch ein abrupter Anstieg des
Pensionsantrittsalters greifen soll, inakzeptabel sind, da sie im
übrigen verfassungswidrig sind" sowie dass "gerade im Pensionsrecht
ein erhöhter Vertrauensschutz gilt, weil man den Betroffenen, die im
Nahbereich der Pensionierung stehen, auch eine Lebensplanung
ermöglichen muss. Daher bleibt die Änderung dieser Vorhaben weiter
auf der politischen Agenda".

Rückfragehinweis:
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Öffentlichkeitsarbeit
Otto Aiglsperger
1010 Wien, Teinfaltstr. 7
Tel.: 0664/614 52 80
www.goed.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NOB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel