• 27.12.2010, 12:23:14
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Spindelegger: "Keine Abstriche bei Menschenrechten im Iran"

Außenminister Michael Spindelegger zur Annahme der Menschenrechts-Resolution durch die UNO-Generalversammlung.

Wien (OTS) - "Die neue Resolution über die Menschenrechte im Iran
durch die UNO-Generalversammlung wiederholt eindringlich die
Aufforderung der internationalen Staatengemeinschaft an den Iran,
seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten",
zeigte sich Außenminister Michael Spindelegger zufrieden über das
Ergebnis der Abstimmung der UNO-Generalversammlung in New York. In
der am 21. Dezember mit 78 Ja-Stimmen gegen 45 Nein-Stimmen und bei
59 Enthaltungen angenommenen Resolution verurteilt die internationale
Staatengemeinschaft die Situation der Menschenrechte im Iran.

"Die auch von Österreich mit eingebrachte Resolution bringt unsere
wachsende Besorgnis über die steigende Zahl der Todesurteile und das
gewaltsame Vorgehen des Irans gegenüber religiösen Minderheiten zum
Ausdruck. So waren zuletzt sieben führende Bahái zu hohen Haftstrafen
verurteilt worden. Auch die Repression, denen
MenschenrechtsverteidigerInnen, wie die Anwältin Nasrin Sotoudeh und
der iranischen Filmemacher Jafar Panahi, Oppositionelle, wie der
ehemalige Außenminister Ebrahim Yazdi, und JournalistInnen im Iran
zunehmend ausgesetzt sind, werden durch diese Resolution
grundsätzlich verurteilt", so Spindelegger weiter.

Österreich und die EU setzen sich regelmäßig auch für
Einzelschicksale ein: So appellierte Außenminister Spindelegger auch
an die iranischen Behörden, vor dem Weihnachtsfest die zwei noch
festgehaltenen amerikanischen Rucksack-Touristen, Shane Bauer und
Josh Fattal, umgehend freizulassen und zu ihren Familien in den USA
zurückkehren zu lassen. Sie wurden im August 2009 an der Grenze zum
Irak verhaftet und befinden sich nach wie vor in iranischer
Gefangenschaft.

"Wir werden unsere Kritik in der Frage der Menschenrechte auch in
Zukunft weiterhin deutlich artikulieren. Die iranische Regierung muss
ihren Verpflichtungen aus den internationalen Grund- und
Menschenrechtspakten nachkommen. Hier können keine Abstriche
vorgenommen werden", unterstrich Außenminister Spindelegger
abschließend.

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