- 21.12.2010, 09:12:15
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Fahrschule Kaisermühlen - VKI unterstützt Geschädigte
VKI bietet auf www.verbraucherrecht.at Hilfestellung bei Konkursforderungen
Wien (OTS/VKI) - Am 10.12.2010 wurde über das Vermögen des
Inhabers der Fahrschule Kaisermühlen, Ing. Manfred Thielmann, das
Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Die bei Schülern, Studenten
und Lehrlingen beliebte Fahrschule war im Frühjahr 2010 behördlich
geschlossen worden. Diese hatte Pauschalbeträge im Voraus kassiert,
die Gegenleistungen aber nicht mehr erbringen können. Geschädigte
können nunmehr bis 26.01.2011 ihre Forderungen anmelden. Detaillierte
Informationen zur Anmeldung von Konkursforderungen gibt der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) auf www.verbraucherrecht.at. Zudem
betreut der VKI rund 800 Geschädigte mit Ansprüchen in Höhe von ca.
400.000 Euro.
Gegen einen Pauschalpreis von 666 Euro konnte man bei der
Fahrschule Kaisermühlen sowohl Praxis- als auch Theorie-Einheiten für
den B-Führerschein buchen. Die Summe wurde sofort bezahlt, die Fahr-
und Theoriestunden konnte dann Stück für Stück in Anspruch genommen
werden. Als die Fahrschule im Mai 2010 - vom Inhaber vorhersehbar -
durch die Verwaltungsbehörde geschlossen wurde, konnten diese
Leistungen nicht mehr konsumiert werden. "Das hat natürlich den Unmut
der Betroffenen erregt. Vor allem, da mehrere Hundert Euro -
insbesondere für Schüler und Lehrlinge - eine Stange Geld sind", so
Mag. Ulrike Wolf, Juristin im Bereich Recht des VKI. "Wir haben in
der Folge versucht, die Rückforderungsansprüche der Geschädigten
durchzusetzen, was allerdings nicht gelang. Die Forderungen aller
Geschädigten waren offenbar zu hoch für den Inhaber der Fahrschule."
Mit Eröffnung des Konkurses am 10.12.2010 (BG Donaustadt zur GZ 13
S 32/10y) können Geschädigte ihre Forderungen nunmehr nur noch im
Konkurs anmelden und darauf hoffen, dass sie zumindest einen Teil der
Forderung ersetzt bekommen. Die Anmeldung von Forderungen kostet 20
Euro. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 26.01.2011.
Als Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Richard Proksch (1030 Wien,
Am Heumarkt 9/1/11, Tel.: 01/7134651) bestellt. "Konkursforderungen
können mittels Formular von jedem Betroffenen selbst bei Gericht
eingebracht werden", informiert Mag. Ulrike Wolf. "Natürlich kann man
sich auch von einem Rechtsanwalt oder einem Gläubigerschutzverband
vertreten lassen. Das ist allerdings kostenpflichtig."
"Auch der VKI hilft im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums
jenen rund 800 Geschädigten, die sich in den vergangenen Monaten bei
uns gemeldet haben. Diese werden nach den Feiertagen weitere
detaillierte Informationen zur Anmeldung von Forderungen im
Konkursverfahren erhalten. Die Höhe der Ansprüche liegt hier bei rund
400.000 Euro", so Wolf abschließend.
Informationen zur Anmeldung von Konkursforderungen unter
www.verbraucherrecht.at.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Ulrike Wolf, Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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