- 16.12.2010, 14:57:54
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- OTS0280 OTW0280
Wrongful Birth: Ärztekammer begrüßt Änderung des Schadenersatzrechts
Aus der Geburt eines Kindes dürfen niemals Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden
Wien (OTS) - Die Ärztekammer für Wien begrüßt ausdrücklich die
geplante Änderung des Schadenersatzrechts (Änderungsgesetz 2011), in
welcher die Tatsachenfeststellung getroffen wird, dass aus der
Geburt eines Kindes keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden können ("Wrongful Birth"). ****
Diese gesetzliche Klarstellung werde dafür sorgen, dass bei der
sorgfältigen ärztlichen Betreuung von Kind und werdenden Eltern die
Konzentration auf das Wohl ermöglicht bleibe, ohne zugleich durch
defensivmedizinische Erwägungen vom eigentlich grundlegenden
ärztlichen Handlungsauftrag abgelenkt zu werden, betonte
Ärztekammerpräsident Walter Dorner in einer ersten Stellungnahme.
(hpp)
Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Wien - Pressestelle
Dr. Hans-Peter Petutschnig
Tel.: (++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
mailto:[email protected]
http://www.aekwien.at
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