- 16.12.2010, 13:45:21
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Schönborn: "Kein Mensch ist ein Schadensfall"
Wiener Erzbischof und St. Pöltner Diözesanbischof Küng begrüßen Initiative von Justizministerin Claudio Bandion-Ortner zur Änderung des Schadesersatzrechts
Wien, 16.12.10 (KAP) Kardinal Christoph Schönborn hat die Initiative
von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zur Änderung des
Schadenersatzrechts begrüßt. Er sei der Ministerin sehr dankbar für
diesen "mutigen Schritt", so Schönborn gegenüber "Kathpress". Er
hoffe auch, dass das Parlament den am Donnerstag in Wien
präsentierten Gesetzesentwurf bestätigen wird, so dass er - wie vom
Ministerium vorgesehen - zum 1. Juni 2011 in Kraft treten kann. Es
müsse darum gehen, Eltern auf andere Weise zu helfen als dadurch,
"dass man deren eigenes Kind als Schadensfall betrachtet".
Schönborn: "Kein Mensch ist ein Schadensfall." Als einen "Schritt in
die richtige Richtung" würdigte auch der St. Pöltner Diözesanbischof
Klaus Küng, der in der Bischofskonferenz das Referat für Ehe und
Familie betreut, die Gesetzesinitiative.
Der Änderungsentwurf der Bundesministerin betrifft Paragraf 1293 des
ABGB. Diesem soll ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, in dem es
wörtlich heißt: "Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können
weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen
Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind
Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der
Schwangerschaft oder der Geburt."
Hintergrund der Initiative war die bisherige "missverständliche
Judikatur des OGH, wonach Ärzten Unterhaltspflichten auferlegt
wurden im Fall der Geburt behinderter Kinder aufgrund
Beratungsfehler", so Justizministerin Bandion-Ortner bei der
Präsentation des Entwurfs. So sei ein "gewisser Haftungsdruck" für
die Ärzte entstanden, der es nicht ausschloss, "dass Eltern zur
Abtreibung eines womöglich behinderten Kindes verhalten wurden".
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