• 09.12.2010, 13:43:30
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BZÖ-Bucher: Rot-Weiß-Rot-Card darf nicht Freikarte für Einwanderung werden

BZÖ fordert Umsetzung des Ausländer-Checks

Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher warnt heute
davor, dass sich die heute präsentierte Rot-Weiß-Rot-Card der
Bundesregierung zu einer Einwandererfreikarte entwickelt. "Der
Ansatz, dass nur eine kleine Zahl von auch wirklich benötigten
Arbeitskräften nach Österreich kommen darf, ist richtig und wird seit
Jahren vom BZÖ gefordert. Es darf aber nicht sein, dass die
Rot-Weiß-Rot-Card zur Freikarte für unbeschränkte Zuwanderung auf den
österreichischen Arbeitsmarkt wird. Das von der Regierung
vorgestellte Modell lässt viele Fragen offen, wirkt derzeit völlig
unausgegoren und hätte daher besser in der Schublade bleiben sollen",
so Bucher, der in der heutigen Präsentation ein Ablenkungsmanöver der
Bundesregierung von den durch die PISA-Studie erneut bewiesenen
massiven Integrationsdefiziten in Österreich sieht.

Bucher fordert die rot-schwarze Bundesregierung auf, endlich das
BZÖ-Ausländer-Check-Modell umzusetzen. "Damit wird sichergestellt,
dass nur die Guten von den Besten als Schlüsselarbeitskräfte nach
Österreich geholt werden können. Mittels Punktesystem nach
kanadischem oder australischem Vorbild sollen diejenigen
Arbeitskräfte ins Land geholt werden, die die Wirtschaft wirklich
braucht und aus dem eigenen Arbeitslosenpool und innerhalb der EU
nicht zu besetzen sind. Derzeit gibt es, abgesehen von einer kleinen
Anzahl von Schlüsselarbeitskräften, ohnehin keinen Bedarf ", betont
der BZÖ-Chef.

"Nur wer den "Ausländer-Check" besteht, darf nach Österreich
zuwandern, hat dabei aber noch keinerlei Anspruch auf Familien- und
Sozialleistungen des Staates, sondern muss sich diesen Anspruch erst
erarbeiten. Durch Leistungen wie legale Arbeit, bezahlte Steuern und
Beiträge sowie Integrationsleistungen können Punkte erarbeitet
werden, die einen sukzessiven Zugang zu den Leistungen gewähren. So
müssen der Integrationswille, die Anerkennung der Kultur und der
Gesetze, die Sprache sowie eine gesicherte Existenz nachgewiesen
werden", erklärt Bucher.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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