OTS0188   7. Dez. 2010, 13:25

AUVA-Römer: "Reformen notwendig, um Qualität und Effizienz sicherstellen zu können"


Die AUVA - finanziert durch Pflichtbeiträge der
Unternehmerinnen und Unternehmer - behandelt in ihren Einrichtungen
österreichweit rd. 88 Prozent Freizeit- und nur 12 Prozent
Arbeitsunfallopfer. Dabei fallen Freizeitunfälle nicht unter ihren
gesetzlichen Auftrag.

In der Steiermark betreibt die AUVA insgesamt drei Häuser: das UKH
Graz, das UKH Kalwang und die Rehabilitationsklinik Tobelbad. Der
Anteil der Arbeitsunfälle variiert dabei:

Im Unfallkrankenhaus Graz wurden im Jahr 2009 von den in Summe
5.988 stationären Fällen nur 769 - das sind nicht einmal 13 Prozent -
aufgrund eines Arbeitsunfalls behandelt. Im UKH Kalwang ist der
Anteil der aufgrund eines Arbeitsunfalls behandelten Patienten noch
niedriger: von in Summe 2.903 stationär behandelten Patienten waren
im Jahr 2009 lediglich 6 Prozent aufgrund eines Arbeitsunfalls im
UKH. In der Rehabilitationsklinik Tobelbad ist deren Anteil mit 60
Prozent wesentlich höher, weil hier eine gezieltere Zuweisung als in
den UKHs möglich ist.

Für die Behandlung von Freizeitunfällen in den
Unfallkrankenhäusern bekommt die AUVA von den Krankenkassen nur ein
Viertel ihrer Aufwendungen abgegolten. Darüber hinaus muss die AUVA
auch für die Behandlung von Arbeitsunfällen in anderen Krankenhäusern
einen unangemessen hohen Pauschbetrag (2009 in der Höhe von rund 170
Mio. Euro) bezahlen.

Die dadurch entstehende jährliche Unterdeckung von rd. 290 Mio.
Euro muss von der AUVA und somit den Unternehmerinnen und
Unternehmern getragen werden. Diese leisten mit ihren Beiträgen - und
somit den Leistungen der AUVA - einen unverzichtbar großen Beitrag
zum Funktionieren des österreichischen Gesundheitssystems. Und das
weit über die gesetzlich festgelegten Pflichten hinaus.

Es kann auf Dauer nicht sein, dass die Unternehmerinnen und
Unternehmer auch hier in der Steiermark die Krankenkassen
quersubventionieren müssen", so AUVA-Obmann KommR Renate Römer. "Wir
fordern daher eine vernünftige Gesamtlösung des österreichischen
Gesundheitssystems und eine klare Abgeltung der AUVA-Leistungen."

Auch im Rehabilitationsbereich ist die AUVA mit einer Schieflage
der Finanzierung konfrontiert: derzeit erfolgt der Kostenersatz durch
die Krankenkassen nicht kostendeckend. Darüber hinaus ist der
Kostenersatz aller anderen Träger in Summe nicht leistungsgerecht.
Dieser ist derzeit ein sogenannter "Mischsatz", mit dem - unabhängig
von der Schwere der Verletzungen - sämtliche
Rehabilitationsaufwendungen als abgegolten gelten.

Diese Situation ist für die AUVA unbefriedigend, und überdies ist
dieses System intransparent, da für mehr Leistung auch mehr Geld zur
Verfügung stehen sollte. Um eine faire Abgeltung der Leistungen zu
erlangen, entwickelt die AUVA gerade ein Kostenmodell, das den
Tagsatz nach Schweregraden differenziert.

Österreich hat unbestritten eines der besten Gesundheitssysteme
weltweit. Die Finanzierung dessen liegt über dem OECD-Schnitt, allein
2007 wurden 10,1 Prozent der Wirtschaftsleistung für die
Gesundheitsversorgung in Österreich ausgegeben. Das ist der
siebthöchste Wert in der OECD. Die AUVA und die Wirtschaftskammer
nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und wollen die
Qualität und Effizienz des Gesundheitssystems nachhaltig
sichern. Durch Verwirklichung zentraler Grundsätze im
Gesundheitssystem können Einsparungen und Effizienzsteigerungen
erreicht werden, ohne die Behandlungsqualität zu senken.

Kooperationsmodelle und Standortanalyse als wichtige Schritte gesetzt

Trotz der laufenden Reformprojekte der AUVA stößt die Finanzierung
der Unfallversicherung, aber auch des gesamten Gesundheitssystems,
durch gravierende Systemfehler an ihre Grenzen. An einer Gesamtlösung
für die österreichische Gesundheitsversorgung, die vor allem auf
einer gerechten Finanzierung der Leistungen und der Transparenz
aufbauen muss, führt kein Weg vorbei. Mit der internen
Prozessoptimierung und der Standortanalyse für alle Einrichtungen
geht die AUVA mit gutem Beispiel voran. Zur Umsetzung weiterer
Optimierungsschritte müssen aber endlich auch die Rahmenbedingungen
entsprechend angepasst werden.

WK-Stmk.-Präsident Hainzl: Die Steirischen Unternehmer leisten
unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung

"Unsere steirischen Unternehmerinnen und Unternehmer leisten einen
unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der gesundheitlichen
Versorgung", betont Mag. Ulfried Hainzl, der Präsident der
Wirtschaftskammer Steiermark. "Ohne ihre sozialen Anstrengungen wäre
diese hervorragende Versorgung nicht möglich." Die rund 56.000
steirischen Unternehmen nehmen durch ihre innerbetrieblichen
Anstrengungen im Bereich der Unfallverhütung oder im
Gesundheitsmanagement, aber eben vor allem auch mit ihren
finanziellen Aufwendungen für die AUVA (1,4 % der Bruttolohnsumme)
eine große soziale Verantwortung wahr. Denn die steirischen
Einrichtungen der AUVA werden überwiegend aus den
Unfallversicherungsbeiträgen finanziert, die alleine die Arbeitgeber
bezahlen.

Über die AUVA

Bei der AUVA sind rund 4,5 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 1,2 Millionen
Arbeiter, 1,6 Millionen Angestellte, 420.000 Selbständige
sowie 1,3 Millionen Schüler und Studenten. Die AUVA finanziert ihre
Aufgaben als soziale Unfallversicherung aus Pflichtbeiträgen der
Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der
AUVA, da die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von
Berufskrankheiten die Kosten für die drei weiteren
Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten senkt.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0188 2010-12-07 13:25 071325 Dez 10 NAU0001 0772



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Mag. Kurt Egger
Wirtschaftskammer Steiermark
Öffentlichkeitsarbeit
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kurt.egger@wkstmk.at

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