Stichworte: Gesundheit, Jugend, Medizin, Pharma, Recht, Schulen Channel: Chronik
OTS0031   3. Dez. 2010, 09:11

Schulimpfungen passé

Jüngste Rechtssprechung könnte das Ende der Schulimpfungen bedeuten


Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Graz (6 R
5/10t) vom 19. Mai 2010 ging ein Prozess zu Ende, der das Ende der
Schulimpfungen zumindest in der bisherigen Form bedeutet.

Bisher waren Ärzte, Lehrer, Behörden und Eltern der Meinung, eine
Schulimpfung sei ein ganz normaler Vorgang während eines Schuljahres,
also eine Art Schulveranstaltung. Ebenso glauben noch viele Menschen,
Schulimpfungen wären Pflicht.

Es gibt in Österreich keine Impfpflicht

Schon im März 2007 wurde vom Obersten Gerichtshof (1Ob271/06v )
geklärt, dass es bei Schulimpfungen nicht um hoheitliches Handeln
gehe. Die Schulimpfung ist ein rein privatwirtschaftliches Handeln.
Das bedeutet, es gibt keine verpflichtenden Schulimpfungen.

An einer Hauptschule in Kärnten ist ein Bub durch eine Impfung
gegen Hepatitis B an einer Entzündung der Sehnerven erkrankt und
beinahe völlig erblindet. Die Eltern begehrten bei
Gericht Entschädigung. Sie bekamen für ihren erblindeten Sohn
Schmerzensgeld und Verunstaltungsentschädigung zugesprochen.

Impfung ohne Aufklärung ist ein Behandlungsfehler

Im Urteil des OLG Graz wurde vor allem auf die höchst mangelhafte
Aufklärung dieses medizinischen Eingriffs im Rahmen der
Schulimpfungen eingegangen. Die Aufklärung bestand bisher fast nur im
Ausfüllen eines simplen Formulars wenige Wochen vor der
Impfung.

Nach der jüngsten Rechtssprechung muss die Aufklärung umfassend
sein und vor allem persönlich erfolgen. Die Eltern sind über das
tatsächliche Risiko der Krankheit, gegen die geimpft werden soll zu
informieren. Aber es ist auch über das Risiko der Impfungen, deren
Nebenwirkungen und über den zu erwartenden Schutz aufzuklären. Ebenso
muss die Dringlichkeit der Impfung begründet sein. Soweit bekannt
muss auch auf seltene Nebenwirkungen, wenn diese gravierend sind,
hingewiesen werden.

Das Ziel der Aufklärung ist es, eine Risikoabwägung zu
ermöglichen. Die zu impfende Person oder deren Vertreter muss in die
Lage versetzt werden, das Risiko der Krankheit und
der Impfung selbst abwägen zu können. Die bisherige Form der
Aufklärung an Schulen entspricht in keiner Weise den aktuellen
rechtlichen Anforderungen.

Ausführlicher Kommentar:
Dr. Johann Loibner
Sachverständiger für Impfschäden
www.aegis.at/lesenswert/schulimpfungen.pdf

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0031 2010-12-03 09:11 030911 Dez 10 NEF0002 0334



AEGIS Österreich Zur Pressemappe

Rückfragehinweis: AEGIS ÖSTERREICH
Ansprechpartner:
Franziska Loibner
info@aegis.at
Tel: 03143/297313

Aussendungen von AEGIS Österreich abonnieren: als RSS-Feed per Mail



Errechnete Personen: