• 01.12.2010, 12:18:19
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  • OTS0185 OTW0185

Zwei Resolutionen des Seniorenbeirates

An Landesregierung bzw. Bundesregierung gerichtet

Bregenz (OTS/VLK) - Der Seniorenbeirat beim Amt der Vorarlberger
Landesregierung hat in seiner Sitzung am 30. November 2010 unter dem
Vorsitz von Helmut Gerster folgende zwei Resolutionen beschlossen:

"Die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert:
- Im Landespflegegeldgesetz werden keine Änderungen für das Erreichen
der Pflegestufen I und II vorgenommen.
- Die Bundesregierung ist auf die Einhaltung der Bestimmungen in der
Art. 15a-Vereinbarung aufzufordern.
Es handelt sich um die Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des
Bundes und der Länder über pflegebedürftige Personen, BGBl. Nr.
866/1993 bzw. LGBl. Nr. 77/1993. Artikel 1 Abs. 1 bestimmt: 'Die
Vertragsparteien kommen überein, ... die Vorsorge für
pflegebedürftige Personen bundesweit nach gleichen Zielsetzungen und
Grundsätzen zu regeln'."

"Die Bundesregierung wird aufgefordert:

- Der Betreuungsaufwand ist für das Erreichen der Pflegestufe I bei
50 Stunden, für das Erreichen der Pflegestufe II bei 75 Stunden pro
Monat zu belassen. Die Zi. 1 in Artikel X4 -Änderung des
Bundespflegegeldgesetzes ist zu streichen.
- Der Alleinverdiener-Absetzbetrag ist an Verheiratete ohne Kinder
weiterhin zu gewähren, wenn der Partner über ein Einkommen von
weniger als 2.400 Euro verfügt. In Artikel 3 von BBG 2011-2014, Teil
AbgÄG - Änderung des Einkommensteuergesetzes sind in den Zi. 13, 14,
17 und 32 die Bestimmungen über die Abschaffung des
Alleinverdiener-Absetzbetrages für (Ehe)Partner ohne Kinder mit
Familienbeihilfe zu belassen."

Rückfragehinweis:

Landespressestelle Vorarlberg
   Tel.: 05574/511-20130, Fax: 05574/511-920196
   mailto:[email protected]
   http://www.vorarlberg.at/presse
   
   Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67

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