• 01.12.2010, 10:40:57
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Industrie begrüßt Verankerung öffentlichen Interesses an der Versorgungssicherheit im ElWOG

IV-Vize-GS Koren: Praktikabler Kompromiss - Ausbau der Energieinfrastruktur wesentlicher Beitrag zur Erreichung der europäischen Klima- und Energieziele

Wien (OTS/PdI) - Als "praktikablen Kompromiss" bezeichnete der
Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Peter
Koren das gestern, Dienstag, im Nationalrat beschlossene
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) und das
Energie-Regulierungsbehördengesetz. Besonders begrüßt wird seitens
der Industrie die durch den Nationalrat in den Zielbestimmungen
verankerte Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der
Versorgung mit elektrischer Energie bei der Bewertung von
Infrastrukturprojekten. "Damit hat sich der Gesetzgeber erstmals klar
zum Ausbau der Energieinfrastruktur bekannt und ermöglicht eine
ausgewogene Abwägung zwischen Umweltschutz und Energieversorgung als
öffentliches Interesse. Dies ist ein positives Signal, um die
notwendigen Investitionen in Energie-Infrastruktur auf den Weg zu
bringen", betonte Koren.

Die Industrie fordert seit Jahren eine Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren, um den notwendigen Ausbau der heimischen
Energieinfrastruktur voran zu treiben und Netzengpässe zu schließen.
"Der Ausbau der Energieinfrastruktur ist auch ein wesentlicher
Beitrag zur Erreichung der europäischen Klima- und Energieziele und
keine Hürde", so der IV-Vize-Generalsekretär. Nicht zuletzt habe
Österreich auch gegenüber seinen EU-Partnern eine gesamteuropäische
Verantwortung, die dringend erforderlichen Investitionen in Leitungen
und den Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken als Speicher vorzunehmen.

In Hinblick auf die Umgestaltung der Behördenstruktur sei "einmal
mehr zu betonen, dass eine starke und unabhängige
Energie-Regulierungsbehörde als Garant für Wettbewerb, Kontrolle und
Verbraucherschutz notwendig ist", sagte Koren. Daher werde
insbesondere bei der Nominierung des Vorstandes und der
Regulierungskommission auf die tatsächliche Unabhängigkeit der
Kandidatinnen und Kandidaten zu achten sein. "Es liegt in der Natur
der Sache, dass sich die zu Regulierenden nicht selbst regulieren
oder kontrollieren sollten", betonte der IV-Vize-Generalsekretär.

Zu begrüßen sei, dass der Entwurf keine über das notwendige Maß
überbordenden Verbraucherschutzmaßnahmen enthalte. Maßnahmen
zugunsten benachteiligter Kunden seien sozialpolitische Aufgabe des
Staates und sollten nicht auf Energieunternehmen überwälzt werden.
"Ob die Novelle neue Impulse für den Wettbewerb auf den
Energiemärkten sowie eine stärkere Vernetzung auf europäischer Ebene
bringt, wird erst die Umsetzung zeigen", erklärte Koren.

Rückfragehinweis:
IV-Newsroom
Tel.: +43 (1) 711 35-2306
mailto:[email protected]
www.iv-net.at/medien

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