- 30.11.2010, 09:02:16
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LR Ragger: Wegen gefährlicher Pflege Zwangsmaßnahmen angeordnet
Gesundheitsgefährdung in illegalem Heim in Pörtschach - Bewohner mit hohen Pflegestufen müssen anderwärtig versorgt werden
Klagenfurt (OTS/LPD) - In Kärnten mussten erstmals Zwangsmaßnahmen
in einem illegalen Pflegeheim angeordnet werden. "Die Berichte der
Sachverständigen über Pflegemängel sind so alarmierend, dass einige
Bewohner zu ihrem eigenen Schutz in ein Pflegeheim verlegt werden
müssen", begründete heute, Dienstag, Sozialreferent LR Christian
Ragger. Das Kärntner Heimgesetz (§ 19 Abs. 7) erlaubt bei
gefährlicher Pflege (Gefahr in Verzug) Zwangsmaßnahmen. "Bei einem
Lokalaugenschein in einem illegalen Heim in Pörtschach stellte sich
heraus, dass schwer pflegebedürftige Menschen von fachlich
ungeeigneten Personen betreut werden und klare Hinweise für
gesundheitsgefährdende Pflege vorliegen", teilte Ragger mit.
Besonders ernst sei die Situation eines Bewohners in der
Pflegestufe 6. Er müsse mit einer PEG-Sonde ernährt werden und habe
einen künstlichen Atemausgang (Luftröhrenausgang). Diese
Beeinträchtigungen würden höchste pflegerische Kompetenz erfordern,
welche weder die wenigen und fachlich ungeeigneten Kräfte im Haus,
noch die Betreiberin des illegalen Betriebes vorweisen könnten. "Laut
den Sachverständigen bestehen bei diesem Klienten erhebliche
Pflegemängel. Der Tatbestand der gefährlichen Pflege ist eindeutig
erfüllt. Dasselbe gilt für andere Bewohner mit den Pflegestufen 4 und
5, bei denen u. a. Druckgeschwüre, die unzureichend behandelt werden,
festgestellt worden sind", so Ragger. Laut dem Sozialreferenten ist
es nicht zu verantworten, diese fünf Klienten in diesem Haus zu
belassen. Sie würden auf seine Weisung hin in das neue Pflegeheim in
Maria Gail gebracht.
Doch auch weitere sechs Bewohner mit niedrigeren Pflegestufen
sollten nicht weiter in der nicht genehmigten Einrichtung in
Pörtschach, die offiziell als "Seniorenresidenz" geführt wird,
verbleiben. Die Aufsichtsorgane berichteten, dass bei dem illegalen
Heim Spuren einer Verwahrlosung unübersehbar seien. "Leider fehlt der
Sozialabteilung die rechtliche Möglichkeit einer sofortigen Sperre",
bedauert Ragger. "Wir werden aber gegen die Betreiberin laufend
Anzeigen erstatten. Die Verwaltungsstrafen werden bald eine Höhe
erreichen, dass sich der Weiterbetrieb nicht mehr lohnt", hofft er.
Weiters würden Ersatzvornahmen angeordnet, so dass ausgebildete
Fachkräfte auf Kosten der Betreiberin eine regelmäßige Aufsicht
durchführten.
"Selbstverständlich wurden auch entsprechende Anzeigen an die
Staatsanwaltschaft erstattet", ergänzte Ragger. "Wir können
jedenfalls allen Betroffenen einen ordentlichen Pflegeplatz
anbieten." Er betonte, dass er kein Pardon kenne, wenn familienfremde
Personen in nicht bewilligten Heimen bzw. Pflegestellen von Laien
betreut werden.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
http://www.ktn.gv.at
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