- 26.11.2010, 15:02:54
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Fehlerhafte Ermittlungen bei der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität
Wurden alle relevanten Unterlagen der ÖAWI vorgelegt?
Bremen (OTS) - Prof. Dr. Alexander Lerchl, Professor für Biologie
an der JACOBS UNIVERSITY meldet sich heute, nach Veröffentlichung der
"Stellungnahme der Kommission für Wissenschaftliche Integrität zum
Fall 2009/01" zu Wort: "Ich habe gegen die im Rahmen des
EU-geförderten Reflex-Projekts erarbeiteten Ergebnisse aus den
Arbeiten Schwarz et al. 2008 und Diem et al. 2005 zur Frage, ob es
einen Zusammenhang zwischen Zellschädigungen und elektromagnetischer
Strahlung gibt, den begründeten Verdacht geäußert, dass die
Verblindung der Proben unzureichend war und daher diese Ergebnisse
wissenschaftlich nicht belastbar sind. Selbst die ÖAWI bemängelt,
dass die Dokumentationen der Originaldaten und deren Darstellung
nicht den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis entspricht und
dass die notwendige Sorgfalt vermisst wird, um publizierte Ergebnisse
nachzuvollziehen. Darüber hinaus ist es fraglich, ob der Kommission
tatsächlich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt worden
sind!"
Unplausible Datenmuster - fundamentale Zweifel gerechtfertigt
Die Kommission der Österreichische Agentur für Wissenschaftliche
Integrität (OeAWI; www.oeawi.at) hat heute ihren Abschlussbericht
bzgl. der Fälschungsvorwürfe gegen 4 Publikationen der Arbeitsgruppe
von Prof. Rüdiger (ehem. Leiter der Arbeitsmedizin an der
Medizinischen Universität Wien (MUW)) veröffentlicht.
Der Bericht bzw. die Ermittlung sind in mehrfacher Hinsicht
fehlerhaft: Die Gutachten von O. Univ. Prof. Dr. Bauer, seinerzeit
Leiter des Instituts für Medizinische Statistik der MUW, vom 6.5.2008
und 28.8.2008 zu zwei Publikationen sind der Kommission nicht
vorgelegt worden, wie die Leiterin der Kommission schriftlich am
Vortag (25.11.2010) auf Nachfrage von Lerchl mitgeteilt hat. "Diese
Gutachten sind aber für die Beurteilung der Sachverhalte von
zentraler Bedeutung, da sie meine Argumente vollumfänglich stützen.",
so Lerchl und weiter: "Hier wird klar ausgedrückt, dass die Evidenz
vorliegt, dass ein Versuch einer unabhängigen Forschergruppe völlig
fehlgeschlagen ist, die wiederholt publizierten, ähnlichen und schon
im Einzelfall unplausiblen Datenmuster unabhängig zu reproduzieren.
Daher müssen an der Validität der Ergebnisse fundamentale Zweifel
angemeldet werden!"
Lerchl wurde nicht zur Anhörung eingeladen
Die Kommission konnte den von Lerchl "erhobenen Fälschungsvorwurf
weder bestätigen noch entkräften" bzw. es konnten weitere
"Fälschungsvorwürfe nicht verifiziert werden." In einer solchen
Situation schreibt die Geschäftsordnung der Kommission (4.2.) vor:
"Wenn aufgrund der vorgelegten Unterlagen keine ausreichende
Beurteilung des Sachverhaltes möglich ist, kann eine Anhörung der
Betroffenen durch Mitglieder der Kommission durchgeführt werden."
"Ich bin zu keinem Zeitpunkt, weder schriftlich noch mündlich
angehört oder zu einer Anhörung nach Wien geladen worden. Eine
Anhörung hätte dieses Versäumnis sowie eventuelle weitere Fehler
verhindert", ist Lerchl überzeugt um weiters festzustellen, "dass die
Kommission die Fälschungsvorwürfe nicht mit dem erforderlichen
Nachdruck und der notwendigen Sorgfalt untersucht und gegen ihre
eigene Geschäftsordnung gehandelt hat."
Rückfragehinweis:
Prof. Dr. Alexander Lerchl Professor für Biologie JACOBS UNIVERSITY Campus Ring 6, D-28759 Bremen Tel. 0049 421 200 / 3241 E-Mail: a.lerchl@jacobs-university.de
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