- 19.11.2010, 12:23:38
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VGT kritisiert ÖVP-Aussendung gegen Tierschutzpreis scharf
Wien (OTS) - Die ÖVP versuche seit geraumer Zeit den Tierschutz in
Österreich zu zerstören und möchte durch Blockade einer §278a-Reform
politische Kritik eliminieren.
Zur gestrigen ÖVP-Aussendung zum Tierschutzpreis meldet sich
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch zu Wort: "Der damalige
ÖVP-Agrarsprecher für Kärnten und heutige Sprecher für Energie im
ÖVP-Landtagsklub in Kärnten, Robert Lutschounig, hat mir am 6. März
2004 in Klagenfurt bei einer vom VGT angemeldeten legalen
Demonstration während einer Rede ins Gesicht geschlagen und mein
kritisches Transparent zerrissen. Heute noch trage ich wegen diesem
Angriff eine Narbe im Gesicht. Lutschounig hat später die Tat vor
Gericht zugegeben und Euro700 Schadensersatz und Schmerzensgeld
gezahlt. Hat sich die ÖVP jemals von dieser Gewalttat distanziert
oder dafür entschuldigt? Nein, offenbar steht die ÖVP heute noch
dazu. Das ist die Art und Weise, wie die ÖVP mit Kritik und mit
Tierschutz umgeht!
ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl sollte lieber die eigene
Parteilinie hinterfragen, bevor er SPÖ-Minister Stöger für seinen
aufrechten Einsatz für Tiere abseits jeder Kriminalisierung
kritisiert."
Und DDr. Balluch weiter: "Am 4. September 2008 schrieb das
ÖVP-Innenministerium in einer Presseaussendung, dass den
Beschuldigten in der Tierschutzcausa 62 Straftaten, darunter 9
Brandstiftungen, zugeordnet werden müssen. Diese Aussendung hat sich
als dreiste Propagandalüge entpuppt. Auf Befragen sagte die
SOKO-Leitung im Tierschutzprozess, dass keine solche Zuordnung
getroffen werden konnte.
Das ist die Methode, mit der die ÖVP seit geraumer Zeit den
Tierschutz schädigt. Offenbar sieht sie sich als Vertretung von
Tierindustrie und Jägerschaft, gegen die Interessen der Tiere und der
großen Mehrheit der Menschen, denen Tierschutz ein Anliegen ist."
DDr. Balluch schließt: "Zwei Selbstanzeigen, die sich Punkt für
Punkt am Strafantrag gegen zwei Beschuldigte im Tierschutzprozess
orientiert haben, wurden von den Staatsanwaltschaften Linz und Wien
nicht verfolgt.
Die StA Wien sah keine strafrechtliche Relevanz, die StA Linz sah
dadurch nicht einmal einen Anfangsverdacht gegeben. Das
ÖVP-Justizministerium hat aber aufgrund der gleichen Vorwürfe eine
Weisung an die StA Wr. Neustadt erteilt, anzuklagen! Das beweist
nicht nur die böswillige Absicht der ÖVP, den Tierschutz zu
verfolgen, sondern auch, dass §278a offensichtlichen Reformbedarf
hat. Wenn die gleichen Vorwürfe von zwei Staatsanwaltschaften als
irrelevant angesehen werden, aber vom Justizministerium mittels
Weisung zu einem Monsterprozess führen, ist bewiesen, dass §278a
selbst von den zuständigen Behörden diametral entgegengesetzt
interpretiert wird. Es ist offenbar der Willkür der
Verfolgungsbehören überlassen, wer von diesem §278a behelligt wird
und wer nicht. In ihrem elitären Selbstverständnis und in ihrer
demokratiepolitischen Unreife verweigert aber die ÖVP als einzige
Partei jede Reformdiskussion. Es gäbe im Parlament eine Mehrheit für
eine vernünftige Reform von §278a, aber die ÖVP blockiert, offenbar
um mit §278a auch in Zukunft unliebsame politische Kritik mundtot
machen zu können. Das ist der wahre Hintergrund von Herrn Kössls
Aussendung!"
Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel. 01 9291498
Email: martin.balluch@vgt.at
Verein Gegen Tierfabriken Email office@vgt.at
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