Verpackungsmaterial darf nicht mehr mitgewogen werden
Wien (OTS/BMASK) - "Mit der heute vom Ministerrat beschlossenen
Novelle zum Maß- und Eichgesetz des Wirtschaftsministeriums wird
endlich auf zahlreiche Konsumentenbeschwerden reagiert und eine
langjährige Konsumentenschutzforderung umgesetzt", so
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer am Dienstag. "Mit der
verpflichtenden Verwendung der "Tara-Taste" wird das Ärgernis des
Mitwiegens des Verpackungsmaterials beseitigt", so Hundstorfer. Damit
wird in Zukunft verhindert, dass KonsumentInnen das Verpackungspapier
zum Preis der Ware zahlen müssen. Konsumentenschützer haben diese
Vorgangsweise seit Jahren als intransparent und sachlich nicht
gerechtfertigt kritisiert. Bei einer 2 Gramm-Freigrenze für
Verpackungspapier - wie vom Handel verlangt - hätte dieser weiterhin
ein beachtliches "Körberlgeld" in der Höhe von geschätzten 45 Mio.
Euro gemacht. "In Zukunft gehts nur mehr um die Wurst", so
Hundstorfer. ****
Eine Erhebung im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat
ergeben, dass je nach Produkt das Wurstpapier fünf bis sechs Prozent
des Gesamtpreises ausmacht. "Je teurer die Feinkost, desto teurer
also das Verpackungsmaterial. Damit ist jetzt Schluss", so
Hundstorfer. Wesentlicher Inhalt der Novelle: Beim Verkauf von losen
Produkten ist immer die Tara-Taste zu drücken. Folgende Ausnahmen
kommen zum Tragen: Trennblätter bis maximal 1 Gramm, Messvorgänge,
die vom Käufer selbst durchgeführt werden (z.B. bei Obst und Gemüse)
und handelsübliche Schutzpapiere loser Süßwaren, insbesondere für
Pralinen oder Bonbons. Die Verpflichtung soll ab 1. Jänner 2012
gelten. Waagen ohne Tara-Tastenfunktion dürfen bis 31.12.2015
verwendet werden.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at
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