Novelle des Maß- und Eichgesetzes im Ministerrat beschlossen: Kostenwahrheit durch verpflichtendes Drücken der "Tara-Taste" - Verpackungsmaterial darf ab 2012 nicht mehr mitgewogen werden
Wien (OTS/BMWFJ) - Der Ministerrat hat heute eine Novelle des Maß-
und Eichgesetzes (MEG) beschlossen. Durch die darin festgelegte
Verpflichtung zum Drücken der "Tara-Taste" für bestimmte Wägungen
darf das Verpackungsmaterial - zum Beispiel beim Verkauf von
Feinkostware im Supermarkt - nicht mehr mitgewogen werden. Somit wird
sich der Preis künftig nach dem Nettogewicht des Produkts richten.
"Durch die Novelle schaffen wir Kostenwahrheit für die Kunden, ohne
dass überbordende Verpflichtungen und Einbußen für die Betriebe
entstehen. Gemeinsam mit der Sozialpartnereinigung zur
Grundpreisauszeichnung aus dem Vorjahr trägt diese Regel zu mehr
Transparenz und fairen Preisen bei", betont Mitterlehner. Derzeit
liegt es in Österreich am Konsumenten, das Drücken der "Tara-Taste"
einzufordern. Hingegen ist der Handel in Deutschland und der Schweiz
schon seit mehreren Jahren verpflichtet, beim Verkauf von losen Waren
das Nettogewicht als Preisgrundlage zu verwenden.
Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Jänner 2012. Allerdings
gibt es für jene Kaufleute, die noch eine Waage ohne Tara-Funktion
verwenden, eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015. Darüber
hinaus sind in der MEG-Novelle mehrere Ausnahmen festgelegt. So
entfällt das verpflichtende Drücken der "Tara-Taste" in den folgenden
vier Bereichen:
* Dünne Trennblätter mit einer Masse von höchstens 1g zwischen
einzelnen Scheiben (z.B. Prosciutto) dürfen weiterhin mitgewogen
werden. Kunden können jedoch beim Verkäufer darauf bestehen, dass
diese Ware ohne Trennblätter verpackt wird.
* Auch beim Verkauf loser Süßwaren darf das handelsübliche
Schutzpapier weiterhin mitgewogen werden und das Bruttogewicht als
Preisgrundlage herangezogen werden. Ansonsten müsste beispielsweise
jede Praline vor dem Wiegen ausgewickelt werden.
* Wenn der Kunde die Ware selbst wiegt, zum Beispiel im Obst- und
Gemüse-Selbstbedienungsbereich, entfällt die Verpflichtung zum
Drücken der Tara-Taste ebenfalls, weil der Kunde hier selbst
entscheiden kann.
* Auch im Großhandel (Verkauf für gewerbliche Zwecke oder an
beruflich Selbstständige) darf das Verpackungsmaterial mitgewogen
werden.
MEG-Modernisierung entlastet Wirtschaft
Die weiteren Bestimmungen der MEG-Novelle treten nach dem
Parlamentsbeschluss bzw. der folgenden Kundmachung im
Bundesgesetzblatt in Kraft. Durch die Modernisierung des Maß- und
Eichgesetzes wird insbesondere die Wirtschaft entlastet, weil mehrere
überholte Eichpflichten aufgehoben sowie Nacheichfristen verlängert
werden. Dazu kommt es zu einer Harmonisierung des Maß- und
Eichgesetzes mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechtes, indem
die EU- Maßeinheitenrichtlinie umgesetzt wird.
Zugleich wird der Schutz der Menschen im Gesundheitsbereich
verbessert: Die Eichpflicht bei bestimmten Strahlenmessgeräten
(Dosimeter), die ein Bestandteil von Röntgengeräten sind, wird
ausgeweitet.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:waltraud.kaserer@bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 volker.hollenstein@bmwfj.gv.at Referat Presse: Dr. Harald Hoyer +43 (01) 71100-2058 presseabteilung@bmwfj.gv.at www.bmwfj.gv.at
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