- 14.11.2010, 09:00:11
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AK warnt: Abschaffung des Amtstages bei Gericht droht
Linz (OTS) - Den Sparplänen des Bundes soll demnächst auch der
Amtstag bei Gericht zum Opfer fallen. Personen, die sich aufgrund
ihrer finanziellen Situation keinen Anwalt leisten können, wäre damit
der Zugang zum Recht verwehrt.
Gerichte sind gesetzlich dazu verpflichtet, einmal in der Woche einen
so genannten Amtstag abzuhalten. Dort haben alle Bürger/-innen, die
nicht durch einen Anwalt vertreten sind, die Möglichkeit, zu Gericht
zu kommen, um rechtliche Auskünfte einzuholen. Außerdem können sie so
Klagen, Anträge oder die Erhebung von Einsprüchen mündlich bei
Gericht zu Protokoll geben. Diese Möglichkeit soll nun durch ein
Budgetbegleitgesetz womöglich abgeschafft werden.
Zugang zum Recht nicht verbauen!
Der Amtstag ist eine Institution. Für manche Menschen ist er außerdem
die einzige Chance, zu ihrem Recht zu kommen. "Ich fände es
bedenklich, den Menschen den Zugang zum Recht so zu verbauen. Die
großen Summen wird man damit ja nicht einsparen", sagt AK-Präsident
Dr. Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Sabine Naderer
Tel.: (0732) 6906-2178
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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