- 03.11.2010, 15:11:34
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Lopatka: Betrugsbekämpfungsgesetz schließt Steuerschlupflöcher
Finanzstaatssekretär im Finanzausschuss des Parlaments erfreut über Bildung einer Finanzpolizei
Wien (OTS) - Das Betrugsbekämpfungsgesetz, das Finanzminister
Josef Pröll vorgelegt hat, sei eine wichtige Grundlage, um
Steuerhinterziehung, Schattenwirtschaft und Betrugsaktivitäten noch
gezielter als bisher einzudämmen, betonte Finanzstaatssekretär
Reinhold Lopatka heute im Finanzausschuss des Parlamentes.
"Gerade in schwierigen finanziellen Zeiten ist Fairness für die
Steuerzahler wichtiger als je zuvor", betont der
Finanzstaatssekretär.
Lopatka: "Dabei geht es uns darum, organisierten Abgabenbetrug auf
Großbaustellen aufzudecken und nicht um die kleinen Häuslbauer. Die
Möglichkeiten der Steueraufsicht in der Finanzverwaltung werden hier
durch die nun gebildete Finanzpolizei wesentlich verbessert. Schon
bisher konnte die KIAB im Bereich der illegalen Beschäftigung
wirkungsvoll arbeiten. Die Finanzpolizei kann nun vor Ort
Ermittlungen durchführen, die der Beweissicherung, der
Betrugsbekämpfung und der Aufdeckung von Steuerhinterziehung dienen."
Das bringt das neue Betrugsbekämpfungsgesetz an Verbesserungen:
- Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung gilt bei
illegalen Beschäftigungsverhältnissen der ausbezahlte Lohn als
Nettoentgelt.
- Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Tarifbegünstigungen durch das
DBA wird der Kalendertag statt dem Kalendermonat als
Lohnzahlungszeitraum in bestimmten Fällen angenommen.
- Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer für
Lohnabgaben des Auftragnehmers (Auftraggeberhaftung) zur Vermeidung
von Betrugsaktivitäten im Baubereich.
- Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen
bei vorsätzlicher Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber an der
Verkürzung der Lohnsteuer.
- Datenübermittlung der Sozialversicherungsträger über gemeldete
Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der
Lohnabgaben.
- Verpflichtende Meldung von bestimmten Zahlungen über 100.000 Euro
ins Ausland gemäß § 109b EStG.
- Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener
Empfängernennung.
- Verlängerung von Verjährungsfristen für hinterzogene Abgaben zur
Intensivierung der Betrugsbekämpfung.
- Erweiterung der Aufsichts-, Kontroll- und
Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden
(Finanzpolizei).
- Schaffung einer ausdrücklichen Berechtigung für die Abgabenbehörden
des Bundes für die Kooperation mit dem Europäischen Polizeiamt
(Europol).
"Das Gesamtpaket rund um die Betrugsbekämpfung wird dem Staat einige
hundert Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen und die
ehrlichen Steuerzahler schützen", so Finanzstaatssekretär Lopatka
abschließend.
Rückfragehinweis:
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka Mag. Iris Brüggler Tel.: T: +43 (0)1 51433 500 085, Mob: +43 (0)664 2249512 mailto:[email protected] www.bmf.gv.at Bundesministerium für Finanzen Hintere Zollamtsstraße 2b A-1030 Wien
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