Offensichtlich Missbrauch der "Verhörzone"
Wien (OTS) - Zu heutigen Berichten über ein Interview mit dem
Inhaftierten Josef Fritzl hält das Bundesministerium für Justiz fest,
dass dieses Interview von der Vollzugsdirektion als zuständige
Behörde im Bundesministerium für Justiz nicht genehmigt war.
Grundsätzlich bedürfen Interviews von Straf- und
Untersuchungshäftlingen der Genehmigung der Vollzugsdirektion bzw.
des zuständigen Haftrichters.
Im Fall Josef Fritzl wurde eine derartige Genehmigung bisher nicht
erteilt und wird unter anderem im Interesse des Opferschutzes auch
weiterhin nicht erteilt werden. Im konkreten Fall gab es darüber
hinaus auch keine Anfrage eines Mediums.
Offensichtlich ist das nun zur Veröffentlichung gekommene Interview
in der so genannten Verhörzone durch Mithilfe eines Rechtsanwalts
entstanden.
Die Verhörzone ist ein Bereich im Halbgesperre einer Justizanstalt,
der nur für Behördenvertreter und Rechtsanwälte zugänglich ist.
Die Nutzung der Verhörzone für das (geheime) Zustandekommen eines
Interviews kommt einem Missbrauch gleich und das Bundesministerium
für Justiz hat den betroffenen Anwalt bereits zur Stellungnahme
aufgefordert.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher
Tel.: 01-52152-2873
mailto:paul.hefelle@bmj.gv.at
http://www.bmj.gv.at
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