• 02.11.2010, 10:15:14
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ÖAMTC-Touristik informiert über Winterausrüstungspflichten in Europa

Unterschiedliche zeitliche und gesetzliche Regelungen von Deutschland bis Schweden

Wien (OTS) - Seit Montag, 1. November, besteht für Pkw und
Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen eine witterungsabhängige
Winterausrüstungspflicht in Österreich. Ähnliche Bestimmungen gelten
auch in vielen Nachbarländern. Wer mit dem Auto über die Grenze
fährt, sollte sich vorher unbedingt über die Vorschriften im
jeweiligen Land informieren. "Das ist einerseits für die
Verkehrssicherheit wichtig, andererseits lassen sich mit der
richtigen Bereifung und Winterausrüstung unangenehme Strafen
vermeiden", erklärt ÖAMTC-Touristikexpertin Silvie Bergant. Die
ÖAMTC-Touristik hat Details zu den Winterreifenpflichten in Europa
zusammengefasst:

* Deutschland und Slowakei: Es gilt so wie in Österreich eine
witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, die
Bereifung muss den Wetterverhältnissen angepasst sein. "Außerdem ist
man in Deutschland verpflichtet, Frostschutz ins Scheibenwaschmittel
zu mischen", weiß die ÖAMTC-Expertin.

* Italien und Ungarn: Hier kann es passieren, dass Winterreifen
kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Im Aosta-Tal in Italien gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April
Winterreifenpflicht.

* Tschechische Republik und Schweiz: Es besteht keine generelle
Winterreifenpflicht. "Allerdings wird man bei einem Unfall in der
Schweiz mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn mit haftbar gemacht.
Bleibt man mit der falschen Bereifung hängen, muss man mit
erheblichen Geldstrafen rechnen", so die ÖAMTC-Touristikerin. In
Tschechien ist von 1. November bis 30. April eine
Winterausrüstungspflicht vorgeschrieben, falls das durch
entsprechende Verkehrsschilder signalisiert wird. Fahrzeuge bis 3,5 t
müssen dann mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Zudem gibt es einige Hauptverkehrswege, wie z. B. ein Teilabschnitt
auf der Autobahn D1 von Prag - Brünn, wo eine generelle
Winterausrüstungspflicht vorgeschrieben ist.

* Slowenien: Es gilt eine Winterreifenpflicht von 15. November bis
15. März. Außerdem auch außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen
Straßenbedingungen. Die Mindestprofiltiefe beträgt drei, statt der in
Österreich vorgeschriebenen vier Millimeter.

* Finnland und Estland: Von 1. Dezember bis Ende Februar gilt in
Finnland Winterreifenpflicht. In Estland sind Winterreifen von Anfang
Dezember bis 31. März verpflichtend. Diese Periode kann jedoch je
nach Wetterlage variieren und sich zwischen Oktober und April
erstrecken.

* Norwegen und Schweden: Während in Schweden von 1. Dezember bis 31.
März Winterreifen montiert werden, besteht im Nachbarland Norwegen
die Winterreifenpflicht von 15. Oktober bis zum ersten Sonntag nach
Ostern. "In Schweden muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel
beigemischt sein und eine Schaufel mitgeführt werden", erklärt die
ÖAMTC-Expertin.

Für alle Autofahrer mit Spikereifen gilt in folgenden Ländern
Fahrverbot: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Kroatien,
Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn. In Deutschland gibt es
lediglich für die Strecke Bad Reichenhall - Lofer im kleinen
deutschen Eck eine Ausnahmeregelung, wo mit Spikes gefahren werden
darf.

Ein abschließender Tipp der ÖAMTC-Touristikexpertin: "Vorsicht bei
Mietwagen zur kalten Jahreszeit. Nicht alle Firmen rüsten ihre
Fahrzeuge auf Winterreifen um. Daher schon beim Reservieren
bestätigen lassen, dass Winterreifen montiert sind." Ist das Fahrzeug
trotz Reservierung nicht mit Winterreifen ausgestattet, kann der
Mieter die Annahme verweigern, weil das Auto nicht verkehrssicher
ist.

Bestimmungen zu Spikes, Schneeketten und Winterreifen in ganz
Europa findet man unter www.oeamtc.at/reiseratgeber.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Patricia Gassner
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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