• 29.10.2010, 10:57:48
  • /
  • OTS0110 OTW0110

Im November wird das e-card Service-Entgelt für das Jahr 2011 eingehoben

Wien (OTS) - Zum Stichtag 15. November wird von den Arbeitgebern
das jährliche e-card Service-Entgelt für das Jahr 2011 eingehoben.
Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder
Lebensgefährten werden dabei 10 Euro vom November-Gehalt abgezogen
und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt.
Arbeitnehmern, welche aus gesetzlichen oder kollektivvertraglichen
Gründen das Novembergehalt bereits zu Monatsbeginn im Voraus
überwiesen erhalten, wird das e-card Service-Entgelt von dieser
Gehaltszahlung abgezogen. Personen mit mehr als einem
sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das
Service-Entgelt für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die
zuviel entrichteten Entgelte über einen formlosen Antrag gegen
Vorlage der Zahlungsbelege (Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom
zuständigen Krankenversicherungsträger refundiert.
Das Service-Entgelt wird über die Dienstgeber grundsätzlich von
allen unselbständig Beschäftigten eingehoben, die
Krankenversicherungsschutz nach dem ASVG genießen. Dazu zählen
Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in Ausbildung, freie Dienstnehmer
sowie mitversicherte Ehegatten oder Lebensgefährten. Kein
Service-Entgelt zahlen mitversicherte Kinder und Pensionisten. Für
zum Stichtag Selbstversicherte in der Krankenversicherung, Bezieher
von Kinderbetreuungsgeld oder Bezieher von Kranken- oder Wochengeld
erfolgt die Vorschreibung des Service-Entgelts durch den zuständigen
Krankenversicherungsträger.
Die Einnahmen in Höhe von rund 34 Millionen Euro werden zur Gänze
für Leistungen im Bereich der Krankenversicherung verwendet. Das
e-card Service-Entgelt wurde erstmals im November 2005 für das Jahr
2006 eingehoben und ersetzt die frühere Krankenscheingebühr.

Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen,
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und
eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen
Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte
Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird
beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als
Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt
aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die
Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der
solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.

Rückfragehinweis:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71132-1120
mailto:dieter.holzweber@hvb.sozvers.at
http://www.sozialversicherung.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NHS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel