• 28.10.2010, 10:11:39
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  • OTS0086 OTW0086

Neues Glücksspielgesetz - rechtswidrige Manipulationen im behördlichen Auftrag ?

Schalten politische Amigos gehorsam die Konkurrenz per Amtsmissbrauch durch Unterlassung und mittels fehlerhaften Glücksspielgesetz aus ?

Wien (OTS) - Finanzminister Pröll ist dafür verantwortlich,
dass die KIAB, (publikumswirksam zur "SOKO Glücksspiel" hochgejubelt)
dramatischen und vor allem auch rechtswidrigen Schaden in Österreich
anrichtet. Der Steuerzahler wird für diese Schäden geradestehen
müssen, da die verantwortlichen Politiker natürlich für nichts
persönlich haften.

Zuletzt geschehen in Kärnten, wo die KIAB mittels Spekulationen
und mit juristisch unhaltbaren Details eine angebliche Zuständigkeit
und "moralische" Notwendigkeit künstlich vorgetäuscht hat.
Spielautomaten werden in Kärnten von gerichtlich beeideten
Sachverständigen und einem akkreditierten, international anerkannten,
Prüfinstitut sorgfältig auf ihre Gesetzmäßigkeit hin ge- und auch
immer wieder überprüft. Diese Spielautomaten sind mit Siegeln gegen
etwaige Manipulationen geschützt und haben ordentliche, aufrechte,
Landesgenehmigungen. Solche Spielautomaten wurden von der KIAB in
Kärnten provozierenderweise - vorläufig - beschlagnahmt.

Die gesamte staatliche Verwaltung darf allein auf Basis der
Verfassung handeln. Da die KIAB die Amtshandlung leitet, ist sie für
das von ihr behauptete illegale Glücksspiel - § 168 StGB - gar nicht
zuständig. Beim Vorliegen eines solchen Verdachts hat sie die
Amtshandlung, mangels Zuständigkeit des Verwaltungsstrafrechts,
sofort abzubrechen. Dafür ist die Polizei zuständig.

Die Zuständigkeit der KIAB nach dem neuen Glücksspielgesetz blieb
in anderen Fällen nur erhalten, weil ein, mit der KIAB zusammen
agierender, gerichtlich beeideter, Sachverständiger, übrigens ein
aktiver Gefolgsmann von Pröll und Lopatka, "zufällig" folgendermaßen
vorging: Wie den Niederschriften der KIAB zu entnehmen ist, hat er,
in vergangenen Fällen, außerhalb Kärntens, die zu überprüfenden
Spielautomaten mit jeweils nur Euro 5.- bespielt und konnte so
natürlich nicht feststellen, ob dieser Spielautomat mit mehr als Euro
10.- pro Spiel bespielt werden kann. Bei - möglichen - Einsätzen von
mehr als Euro 10.- pro Spiel ist nämlich, gemäß dem gültigen, neuen,
Glücksspielgesetz, die "echte" Polizei zuständig und nicht die, gemäß
ihren eigenen Niederschriften auch sonst klar rechtswidrig
agierenden, "Möchtegernpolizisten" im Auftrag des
Finanzministeriums.

Ob es schriftliche Weisungen gibt, wo diese und weitere
rechtswidrigen Vorgangsweisen angeordnet wurden, ist höchst fraglich.
Vermutlich gibt es sie gar nicht und bei Bedarf werden dann einzelne
KIAB Beamte als ganz allein verantwortlich der Öffentlichkeit als
"Bauernopfer" präsentiert.

Rückfragehinweis:
Helmut Kafka, Pressesprecher,
Automatenverband.at, Tel.: 01-920 33 33

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT

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