OTS0175   21. Okt. 2010, 13:15

VÖWG: Öffentliche Wirtschaft feiert großen Erfolg bei EU-Regelung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Krasse Benachteiligung öffentlicher Unternehmen abgewandt


Der Verband der Öffentlichen Wirtschaft und
Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) begrüßt die neugefasste
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie. Das Europäische Parlament hat den mit
dem Rat der Europäischen Union erzielten Kompromiss im Rahmen seiner
letzten Plenarsitzung am 20. Oktober 2010 in Straßburg angenommen.
Dessen Bedeutung für die europäische Wirtschaft ist angesichts eines
öffentlichen Auftragswesens mit einem Umfang von jährlich rund 1,9
Billionen Euro innerhalb der EU enorm.

Bereits im April 2009 hatte die Europäische Kommission einen
Richtlinienentwurf vorgelegt. Dieser hätte massive Benachteiligungen
der öffentlichen Wirtschaft gegenüber privaten Unternehmen mit sich
gebracht. "Der VÖWG hat jedoch im Verbund mit seinen europäischen
Partnern sowie mit den österreichischen Städten und Gemeinden
maßgebliche Anpassungen im Sinne öffentlicher Stellen und Unternehmen
erwirken können", sagt Heidrun Maier-de Kruijff, Geschäftsführerin
des VÖWG.

Auf europäischer Ebene konnte nun die grundsätzliche
Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen erkämpft
werden. Ursprünglich war von der Kommission lediglich für die
öffentliche Hand eine generelle Befristung von 30 Tagen vorgesehen
worden. Außerdem ermöglicht der Europäische Gesetzgeber öffentlichen
Akteuren auch künftig eine Fristerstreckung in Ausnahmefällen. Die
Deckelung der Betreibungskosten mit einem Fixbetrag von 40 Euro sowie
die Streichung der von der Kommission angedachten ex-lege Pönale von
fünf Prozent ab Fristüberschreitung für öffentliche Unternehmen sind
aus Sicht des VÖWG ebenfalls positiv zu bewerten.

"Die nun erzielte Einigung sichert die Liquidität kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMUs) infolge der Wirtschaftskrise.
Gleichzeitig wird aber eine krasse Benachteiligung öffentlicher
Stellen gegenüber privatwirtschaftlichen Akteuren verhindert",
präzisiert Maier-de Kruijff. Der VÖWG sieht seine Aufgabe nun darin,
die Interessen seiner Mitglieder auch im Zuge der Umsetzung der
Richtlinie in innerstaatliches Recht zu wahren. "Der Verband wird
sehr darauf achten, dass es zu keinen für öffentliche Stellen und
kommunale Unternehmen nachteiligen Konkretisierungsmaßnahmen auf
nationaler Ebene kommt", so Maier-de Kruijff abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0175 2010-10-21 13:15 211315 Okt 10 VGW0001 0321



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