- 21.10.2010, 13:04:38
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Meinl Bank: Alle FMA-Strafbescheide gegen Meinl Bank und Meinl Success in Zusammenhang mit MEL aufgehoben
Bank handelte im Rahmen ihrer Tätigkeit für MEL im Rahmen aller geltenden Gesetze
Wien (OTS) - Mit einer am 18. Oktober 2010 zugestellten
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind nunmehr alle von der
österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen Meinl Bank, deren
Organe, sowie die Meinl Bank Tochter Meinl Success Finanz AG
erlassenen Strafbescheide im Zusammenhang mit MEL endgültig
aufgehoben.
Insgesamt waren im Zeitraum Oktober 2007 bis August 2008 von der
FMA in drei verschiedenen Verfahren Strafbescheide ausgestellt
worden, die Organen der Meinl Bank irreführende Werbung bzw.
Marktmanipulation unterstellten. Diese sind am 22. April 2008, 12.
Dezember 2008 und am 21. Dezember 2009 vom unabhängigen
Verwaltungssenat (UVS)- Wien aufgehoben bzw. die entsprechenden
Verfahren eingestellt worden.
Gegen Organe der Meinl Success waren insgesamt zwei FMA
Strafbescheide erlassen worden, einer davon wurde bereits im April
2008 aufgehoben. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
bezüglich des zweiten Bescheids liegt ebenfalls vor: Die am 18.
Oktober zugestellte Entscheidung setzt auch die Vorwürfe gegen Organe
der Meinl Success - wegen angeblicher "Übertretungen von
Kapitalmarktgesetzen" - endgültig außer Kraft. Zuvor hatte bereits
der UVS - Wien der Meinl Success in dieser Angelegenheit Recht
gegeben. Nachdem dies von der FMA beeinsprucht worden ist, gibt es
nun gegen den Spruch des Verwaltungsgerichtshofes kein Rechtsmittel
mehr.
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wir haben uns als
Dienstleister für MEL immer im Rahmen des Rechts gehalten. Die
Aufhebung des letzten FMA Strafbescheids in diesem Zusammenhang
bestätigt das. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zieht
einen Schlussstrich unter eine vorverurteilende Vorgangsweise der
Verwaltungsbehörden in dieser Angelegenheit".
Weinzierl weiter: "Nachdem die Organe der Bank
verwaltungsrechtlich vollständig rehabilitiert sind, ist es an der
Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Farce im Strafverfahren
(manifestiert u.a. durch unrechtmäßige Verhaftung von Julius Meinl,
lange Beschäftigung eines befangenen Gerichtssachverständigen,
selektives Verwenden von Beweismaterial, Missachtung des
Objektivitätsgebots, Anm.) beendet, und das Verfahren nun umgehend
einstellt."
Hintergrundinformationen:
Die Meinl Bank hat in den Jahren 2002 bis 2007 innerhalb eines
genau definierten Rahmens Dienstleistungen für die MEL (heute Atrium)
erbracht, im Zuge der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen
Kursverluste wurden diese Tätigkeiten der Bank in Frage gestellt und
von den Behörden untersucht. Wobei mittlerweile sechs österreichische
Institutionen in wesentlichen Punkten die Rechtsansicht der Meinl
Bank vertreten:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen
die Position der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL Zertifikate
2007 nicht veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- Das Konsumentenschutzministerium bekräftigte die grundsätzlich
geltende Rechtslage, dass die unabhängigen Finanzberater für ihre
Beratungsleistungen einzustehen haben und für diese verantwortlich
sind.
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem
starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind
mit 16% doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 - 203 e-mail.: [email protected]
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