• 20.10.2010, 14:55:04
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  • OTS0217 OTW0217

Öffentliche Anfrage an Herrn Staatssekretär Lopatka

Wien (OTS) - Sie haben in den Medien (Standard vom 20.10.2010) die
Pensionskassenregelung für UniversitätsprofessorInnen, mit der die
Universitäten für Uni-ProfessorInnen im Angestelltenverhältnis (nicht
pragmatisierte Beamte!) 10% des KV-Gehaltes in eine Pensionskassa
einbezahlen, als "üppiges Privileg" bezeichnet. Dazu einige Fragen:

1. Wissen Sie eigentlich, dass diese UniversitätsprofessorInnen, 
    (mangels Versicherungsjahren als Uni-ProfessorIn) bei weitem 
    nicht einmal die ASVG-Höchstpension von ca. 2.900,-- Euro 
    bekommen werden? Und dass die Erlöse aus der gesetzlichen 
    verpflichtenden Pensionskasse im Schnitt kaum mehr als 500,-- 
    Euro brutto monatlich ausmachen werden? 

 2. Wissen Sie auch, dass UniversitätsprofessorInnen in Deutschland 
    mindestens eine doppelt so hohe Pension bekommen? 

 3. Können Sie den Österreichischen RektorInnen einen Rat geben, wie 
    sie unter diesen Bedingungen, die Sie als "üppige Privilegien" 
    verkaufen, im internationalen Wettbewerb Weltklasse-Niveau 
    erreichen oder halten sollen?

 4. Und wie hoch wird eigentlich Ihre Pension nach 17 Jahren 
    Landtagsabgeordneter in der Steiermark, 5 Jahren 
    Nationalratsabgeordneter, zumindest 5 Jahren Staatssekretär und 
    noch weiteren Jahren in Politik oder politiknahen Berufen sein?

Beste Grüße!
Gerald Bast

Gerald Bast ist Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien
und Vizepräsident der Universitätenkonferenz

Rückfragehinweis:
Universität für angewandte Kunst Wien
Mag. Anja Seipenbusch-Hufschmied
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement (Leitung)
Tel.: 01 711 33 DW 2160; mailto:[email protected]
www.dieangewandte.at

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