- 20.10.2010, 14:55:04
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- OTS0217 OTW0217
Öffentliche Anfrage an Herrn Staatssekretär Lopatka
Wien (OTS) - Sie haben in den Medien (Standard vom 20.10.2010) die
Pensionskassenregelung für UniversitätsprofessorInnen, mit der die
Universitäten für Uni-ProfessorInnen im Angestelltenverhältnis (nicht
pragmatisierte Beamte!) 10% des KV-Gehaltes in eine Pensionskassa
einbezahlen, als "üppiges Privileg" bezeichnet. Dazu einige Fragen:
1. Wissen Sie eigentlich, dass diese UniversitätsprofessorInnen,
(mangels Versicherungsjahren als Uni-ProfessorIn) bei weitem
nicht einmal die ASVG-Höchstpension von ca. 2.900,-- Euro
bekommen werden? Und dass die Erlöse aus der gesetzlichen
verpflichtenden Pensionskasse im Schnitt kaum mehr als 500,--
Euro brutto monatlich ausmachen werden?
2. Wissen Sie auch, dass UniversitätsprofessorInnen in Deutschland
mindestens eine doppelt so hohe Pension bekommen?
3. Können Sie den Österreichischen RektorInnen einen Rat geben, wie
sie unter diesen Bedingungen, die Sie als "üppige Privilegien"
verkaufen, im internationalen Wettbewerb Weltklasse-Niveau
erreichen oder halten sollen?
4. Und wie hoch wird eigentlich Ihre Pension nach 17 Jahren
Landtagsabgeordneter in der Steiermark, 5 Jahren
Nationalratsabgeordneter, zumindest 5 Jahren Staatssekretär und
noch weiteren Jahren in Politik oder politiknahen Berufen sein?Beste Grüße!
Gerald Bast
Gerald Bast ist Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien
und Vizepräsident der Universitätenkonferenz
Rückfragehinweis:
Universität für angewandte Kunst Wien
Mag. Anja Seipenbusch-Hufschmied
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement (Leitung)
Tel.: 01 711 33 DW 2160; mailto:[email protected]
www.dieangewandte.at
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