- 19.10.2010, 14:54:49
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Donnerbauer: Von Generalprokuratur wird lediglich Rechtsmeinung vertreten
Entscheidung trifft OGH - Beanstandungen bei Verfahren dieser Größe nicht ungewöhnlich - 14 von 18 Untreuefakten wurden bereits bestätigt
Wien, 19. Oktober 2010 (ÖVP-PK) "Der Generalprokuratur kommt
die Rolle eines Rechtspflegeinstituts zu, es handelt sich daher nur
um eine Rechtsmeinung, die vertreten wird", erklärt ÖVP-
Justizsprecher Heribert Donnerbauer anlässlich der Stellungnahme
der Generalprokuratur zu den erstinstanzlichen Urteilen im BAWAG-
Prozess. "Die Entscheidung trifft in Wirklichkeit nur der Oberste
Gerichtshof", so Donnerbauer. ****
Grundsätzlich kommen alle Entscheidungen eines Schöffensenats
zur Generalprokuratur, wenn eine Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht
wird. "Es ist zu betonen, dass das Urteil der damaligen
Vorsitzenden des Schöffensenats, Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner, in den wesentlichen Teilen gleich gesehen wird", führt ÖVP-
Justizsprecher Donnerbauer weiter aus. Nur in manchen Bereichen
gebe es eine andere Rechtssicht. "Bei einem derart großen Verfahren
ist es nicht ungewöhnlich, dass Teile des Urteils nicht halten. Man
sollte auch nicht vergessen, dass der BAWAG-Prozess der bisher
größte Wirtschaftsprozess der Nachkriegsgeschichte war", erinnert
Justizsprecher Heribert Donnerbauer und weist darauf hin, dass man
die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erst abwarten müsse.
"Abgesehen davon, dass 14 von 18 Untreuefakten im Rahmen des
Urteils laut Generalprokuratur zu bestätigen sind, sollte außerdem
erwähnt werden, dass Helmut Elsner unabhängig von diesem Urteil
zweieinhalb Jahre rechtskräftig verurteilt ist", betont ÖVP-
Justizsprecher Donnerbauer abschließend.
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
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