• 14.10.2010, 14:47:14
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  • OTS0233 OTW0233

SOKO Tierschutz wegen verweigerter Akteneinsicht verurteilt!

Wien (OTS) - Richterin des LG Wr. Neustadt: "Die pauschale
unbegründete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in
seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt"

Was ihre Ermittlungsergebnisse betrifft, hält sich die
SOKO-Tierschutz bis heute bedeckt. 4 Jahre Ermittlungen - an den
Staatsanwalt wurde nur weitergegeben, was man für "relevant" erachtet
hat. So wurde z.B. erst jetzt bekannt, dass die SOKO eine technische
Überwachung des VGT-Büros durchgeführt hat. Die Ergebnisse werden
wohl für immer ein Geheimnis bleiben.

Bereits am 30. Oktober 2008 - kurz nach Entlassung aus der U-Haft
- hatte Hauptangeklagter VGT-Obmann DDr. Balluch einen Antrag auf
Akteneinsicht gestellt. Der wurde mit Bescheid vom 4. 11. 2008
abgelehnt, weil das die Ermittlungen gefährden würde. Am 13. 3. 2009
stellte DDr. Balluch wiederum einen Antrag auf Akteneinsicht. Die
SOKO reagierte nicht, zögerte Prozesstermine hinaus und erklärte
schließlich heute in der Verhandlung am LG Wr. Neustadt, sie habe
bereits ihre Arbeit beendet und daher gebe es nichts mehr für DDr.
Balluch einzusehen. Die SOKO Tierschutz existiere nicht mehr.

Die Richterin verurteilte die Kriminalpolizei: "Die pauschale
unbegründete Verweigerung von Akteneinsicht hat DDr. Balluch in
seinem Recht auf Akteneinsicht verletzt." Dieses Urteil hat aber
weder Konsequenzen für die Polizei, noch darf DDr. Balluch jetzt
endlich Akteneinsicht nehmen.

DDr. Balluch dazu: "Der nächste Schildbürgerstreich des
'Rechtsstaats Österreich'. Die Polizei wird zwar verurteilt, mir
keine Akteneinsicht gewährt zu haben, aber sie wird nicht bestraft
und das Gericht kann mein Recht auf Akteneinsicht nicht erzwingen.
Ein Freibrief für polizeiliche Rechtsbrüche in Zukunft: man zögert
die Akteneinsicht bis zum Ermittlungsende hinaus und erklärt sich
dann für unzuständig! Sowas gibts wirklich nur in einer
'Zwetschkenrepublik' wie Österreich."

Rückfragehinweis:
Martin Balluch Tel. 01 9291498 (martin.balluch@vgt.at)

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