- 14.10.2010, 13:31:40
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BZÖ-Erfolg: Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet wird strafbar
BZÖ-Antrag einstimmig im Justizausschuss beschlossen
Wien (OTS) - Einen großen Erfolg für den Schutz unserer Kinder
vor sexuellem Missbrauch hat heute das BZÖ im Parlament erreicht. Im
Justizausschuss haben alle Parteien den Antrag des BZÖ einen
strafrechtlichen Tatbestand gegen "Cyber-Grooming" beziehungsweise
der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet
zu schaffen, unterstützt. BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler bedankt
sich ausdrücklich bei allen Parteien für die einstimmige Annahme des
BZÖ-Vorstoßes. "Heute ist dem BZÖ ein weiterer wichtiger Schritt zu
einem besseren Schutz unserer Kinder vor Sexualverbrechern gelungen.
Das Internet ist heute die Eingangstür für viele Sexualstraftäter, um
den Kontakt zu Kindern herzustellen. Mit dem neuen Straftatbestand
bekämpfen wir diese Verbrecher und bestrafen erstmals die Anbahnung",
so Stadler.
Aufgrund der ständig anwachsenden Bedrohung unserer Kinder durch
"Cyber-Grooming" sei schnellstmöglich eine strafgesetzliche Regelung
zu treffen und nicht abzuwarten, bis auf EU-Ebene eine Einigung
getroffen wird bzw. mögliche Umsetzungsfristen vergangen sind. Unter
dem sogenannten "Cyber-Grooming" versteht man die gezielte Anbahnung
sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Dabei geben
sich die Täter in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder
Jugendlichen als gleichaltrig aus, um sich so das Vertrauen der
Minderjährigen mit dem Ziel, sich auch in der "realen" Welt mit ihnen
zu treffen und sie zu missbrauchen, zu erschleichen. "Das BZÖ ist der
Anwalt der Kinder und wir müssen alle gemeinsam für den Schutz
unserer Kinder kämpfen. Der heutige Beschluss ist ein weiterer
wichtiger Schritt", betont Stadler.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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