• 14.10.2010, 09:30:13
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Gegen-Unrecht: Kinder gehören nicht ins Gefängnis!

Hilfsorganisationen übergaben offenen Brief an Abgeordnete zum Nationalrat (Donnerstag, 14.10.2010, um 9,30 Uhr vor dem Parlament in Wien)

Wien (OTS) - Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr
Abgeordneter,

am 6. Oktober 2010 wurden zwei gut integrierte, achtjährige
Mädchen von ihrer kranken Mutter getrennt, ins Gefängnis gesteckt und
mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben. Es kann für die Sicherheit
der Republik nicht notwendig sein zwei Kinder von ihrer Mutter zu
trennen und mit Gewalt außer Landes zu schaffen. Wir dürfen nach so
einem Fall jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, denn aus
unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass dies kein Einzelfall ist.

Die ständigen Verschärfungen des Asyl- und Fremdenrechts haben
dazu geführt, dass die Gesetze selbst für RechtsexpertInnen kaum mehr
verständlich und auch für die Behörden nicht mehr eindeutig anwendbar
sind. VertreterInnen der Polizei beharren darauf, dass die
Vorgehensweise rechtmäßig und unvermeidbar gewesen sei. Wenn es aber
die Rechtslage erfordert, Familien auseinander zu reißen und kleine
Kinder frühmorgens mit gezücktem Sturmgewehr aus den Betten zu holen,
um sie abschieben zu können, dann gehören diese Gesetze geändert.

Über alle Parteigrenzen hinweg fordern wir daher das Bekenntnis, dass
Kinder nicht ins Gefängnis gehören.

Es ist nur schwer zu begreifen, dass gut integrierte Familien,
deren Kinder den größten Teil ihres Lebens in Österreich verbracht
haben, und die besser Deutsch als ihre Muttersprache sprechen, kein
humanitäres Bleiberecht erhalten. Bleiberecht darf nicht zum
Lotteriespiel verkommen. Denn nicht nur im aktuellen Fall der Familie
K. wurden offensichtlich anerkannte Menschenrechte verletzt und gegen
die Kinderrechtskonvention verstoßen. Österreich hat zwar die
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992
ratifiziert, an eine Verankerung im Verfassungsrang für Kinder im
Asyl- oder Bleiberechtsverfahren wurde aber nicht gedacht. Die
Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei
jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von
Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor. Das Vorgehen der
Polizei, die Zerreißung von Familien durch Einsperren und getrennte
Abschiebung zeigen aktuell die Missachtung dieses Grundsatzes. Daher
weisen wir Sie darauf hin, dass die Rechte der Kinder für alle Kinder
gelten müssen und über die Standards der europäischen
Menschenrechtskonvention hinausreichen.

Sie haben es in der Hand!

Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Gefängnissen
landen, dann sollten Sie die Kinderrechtskonvention endlich
uneingeschränkt in die Verfassung aufnehmen.

Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Schubhaft landen
und Familien auseinandergerissen werden, dann müssen Sie ein Zeichen
setzen und ein neues Fremdenrecht fordern

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SOS

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