• 11.10.2010, 12:35:54
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  • OTS0114 OTW0114

Leichtfried mit Anfrage zur Hypo-Causa: Pressefreiheit EU-weit sicherstellen

SPÖ-EU-Delegationsleiter stellt schriftliche Anfrage an EU-Kommission und Rat

Wien (OTS/SK) - Aufgrund der Verfahren gegen fünf österreichische
Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit Recherchen im
Fall der "Hypo Alpe Adria" ist SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg
Leichtfried aktiv geworden. Leichtfried hat bereits vergangene Woche
eine "dringliche schriftliche Anfrage" sowohl an die EU-Kommission
als auch den Rat übermittelt. "Es geht im konkreten Fall darum, dass
österreichische Journalistinnen und Journalisten mit Artikeln in
österreichischen Medien nach deutschem Recht verfolgt werden. Das
zeigt einmal mehr, dass die Diskussion einer europaweiten Regelung
der diesbezüglichen Bestimmungen höchst an der Zeit ist, um eine
derartig massive Einschränkung der Pressefreiheit künftig verhindern
zu können", so Leichtfried, Mitglied im Unterausschuss für
Menschenrechte im Europäischen Parlament. Betroffen sind in
Österreich Redakteurinnen und Redakteure der Medien "profil", "NEWS"
und "WirtschaftsBlatt". ****

Die Anfrage von Jörg Leichtfried an Kommission und Rat im Wortlaut:

"Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diverse
österreichische Journalistinnen und Journalisten, da diese im Rahmen
ihrer journalistischen Tätigkeit gegen deutsches Recht verstoßen
hätten. Der Sachverhalt ist folgender: Die österreichischen
Journalistinnen und Journalisten hätten in österreichischen Magazinen
aus Akten eines deutschen Ermittlungsverfahrens zitiert. Laut § 353d
des deutschen Strafgesetzbuches sei es verboten, öffentliche
Mitteilungen über Schriftstücke, welche die Sache der
Gerichtsverhandlungen betreffen, zu machen. Allerdings wurden die
Zitate in österreichischen Printmedien abgedruckt. Es erging sogar
ein möglicherweise rechtswidriges Rechtshilfeersuchen von der
Staatsanwaltschaft München/Deutschland an die Staatsanwaltschaft
Wien/Österreich.

Diese Vorgangsweise ist dazu geeignet, die Pressefreiheit in der EU
massiv zu unterminieren. Es ist de facto für Journalistinnen und
Journalisten unmöglich, sich jeglichen nationalen Rechtsnormen zu
unterwerfen, da sich diese teilweise widersprechen. Es muss
ausreichend sein, wenn sie sich klar an jene des Landes halten, indem
sie ihrer journalistischen Tätigkeit nachgehen. Eine Verurteilung
kann neben Freiheitsstrafen auch Schadenersatzansprüche in immensen
Höhen mit sich bringen, welche von einzelnen Journalistinnen und
Journalisten niemals getragen werden können.

1.) Hat die Kommission Kenntnis des oben genannten Falles?

2.) Gedenkt die Kommission Gesetzesvorschläge zur Vereinheitlichung
der einschlägigen Regelungen vorzustellen, um derartige Konflikte
wie sie gerade zwischen Österreich und Deutschland herrschen zu
vermeiden?

3.) Was gedenkt die Kommission zu tun, um die Pressefreiheit in der
Europäischen Union weiter zu gewährleisten?"

(Schluss) mo/mp

Rückfragehinweis: Mag. Markus Wolschlager, SPÖ-Delegation im
Europäischen Parlament, Tel.: +32 (484) 127 331, E-Mail:
markus.wolschlager@europarl.europa.eu

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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