• 07.10.2010, 18:44:35
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"Die Presse" Leitartikel: Sippenhaftung - von der Londoner City bis nach Loibichl, von Michael Prüller

Ausgabe vom 08.10.2010

Wien (OTS) - Die EU-Kommission und ihr Vorschlag einer
harmonisierten europäischen Bankensteuer: Das Thema ist wichtig, aber
die wenig sachliche Durchführung befremdet.

Der gestrige Vorstoß der EU-Kommission für eine harmonisierte
Bankensteuer hat gute und schlechte Seiten. Zunächst zu den guten:
Richtig ist, dass "der Finanzsektor einen fairen und substanziellen
Beitrag zu den öffentlichen Budgets leisten soll".

Das ist nicht nur gerecht, sondern dient auch der Stabilität der
Wirtschaft. Denn wenn im Finanzsektor aus Steuergründen leichter Geld
verdient werden kann als anderswo, hat das zur Folge, dass mehr Geld
in diesen Sektor fließt, als gesund ist. Das führt zu spekulativen
Blasen, und wohin das führt, haben wir gerade erst erlebt. Irland
zahlt bereits teuer für den Fehler, eine sich bildende
Immobilienblase auch noch mit Steuererleichterungen aufgepumpt zu
haben.

Auch mit einem zweiten Argument hat die Kommission recht: Eine
geschickt gestaltete Bankensteuer kann Schwachstellen im System
bekämpfen. Etwa Managervergütungen, die zu unangemessen hohen Risken
ermuntern. Oder die Versuchung, sein Geld lieber über windige
Handelsgeschäfte als mit solider Kundenarbeit zu verdienen. Eine
solche Systemkorrektur ist mit einer Bankensteuer viel besser möglich
als mit dem alternativen Konzept einer Finanztransaktionssteuer.
(Dass die Kommission eine solche Transaktionssteuer auf die lange
Bank schieben will, ist ebenfalls positiv, aber eine andere
Geschichte.)

Aber die Medaille hat auch ihre Kehrseite. So bleibt die Kommission
sehr vage mit ihrer Vermutung, der Finanzsektor werde derzeit zu
gering besteuert. Das mag ja zutreffen. Aber dafür die fehlende
Mehrwertsteuer auf Bankdienstleistungen verantwortlich zu machen, ist
ziemlicher Unsinn: Die von der Kommission angesprochene
Umsatzsteuerbefreiung ist "unecht". Das heißt, Banken und
Versicherungen müssen keine Umsatzsteuer verrechnen, dürfen aber auch
keinen Vorsteuerabzug geltend machen - ihr Privileg ist also auch
eine Benachteiligung. Und wenn die Umsatzsteuerbefreiung eine
Begünstigung ist, dann eine der Bankkunden, nicht der Bankiers.

Und damit sind wir beim anderen Schönheitsfehler des
Kommissionsvorstoßes. Nämlich dem Argument "Der Verschmutzer soll
zahlen": "Man schreibt dem Finanzsektor eine wichtige Verantwortung
für das Entstehen und den Umfang der Krise zu", sagt die Langfassung
eher vorsichtig - im Kurztext steht dann einfach: "Der Finanzsektor
war eine wichtige Ursache für die Finanzkrise." Also habe er zu
zahlen. Und das ist Amateurgerichtsbarkeit, die der EU-Kommission
weder zusteht noch gut ansteht.

Es ist unbestreitbar, dass die Krise durch Fehler im Finanzsektor
zustande gekommen ist, und es gilt zu klären, wer da Schuld trägt.
Aber deshalb von einer Wiedergutmachungsschuld des Finanzsektors zu
reden ist Sippenhaftung. Wie immer offenbaren sich auch hier unklare
Gedanken anhand unklarer Formulierungen. "Schuld", so lernten
Juristen zumindest hierzulande, "ist die persönliche Vorwerfbarkeit
einer Tat." Es wäre interessant zu erfahren, welche Taten die Damen
und Herren der EU-Kommission wem genau vorwerfen - Eigentümern,
Gläubigern, Vorständen, Aufsichtsräten, Mitarbeitern, Kunden, und
zwar auch jenen der Sparkasse Loibichl (wenn es dort eine gäbe).
Wüsste man das, dann soll man von mir aus strafsteuern.

Auch der Hinweis auf die "erhebliche Unterstützung", die "der
Finanzsektor" von den Regierungen erhalten habe, zieht nicht. Die
"erheblichen Unterstützungen" sind von den Banken - den wild
spekulierenden wie den soliden - erheblich zu verzinsen, werden also
bereits honoriert. Natürlich kann man argumentieren, dass die
implizite Haftung der Staaten für "systemrelevante" Banken mit einer
Haftungsprämie abgegolten werden sollte. Aber das ist etwas anderes
als eine Bankensteuer.

Schade also, dass auch die EU-Kommission nicht ohne populistische
Argumente auskommt. Die Situation ist ohnehin delikat genug: Was hier
als Harmonisierung von einzelnen Bankensteuerplänen daherkommt, wird
wohl in die Etablierung einer neuen gesamteuropäischen Steuer münden.
Wenn da die EU-Kommission schon nicht als Mahner vor weiteren
Steuerbelastungen auftritt (vielleicht sind ja nicht die Banken zu
niedrig, sondern die anderen Sektoren zu hoch besteuert?), so sollte
sie zumindest der dringend benötigte Anwalt der Sachlichkeit sein.

Rückfragehinweis:
Die Presse
Chef v. Dienst
Tel.: (01) 514 14-445
mailto:[email protected]
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