- 07.10.2010, 12:39:02
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Tamandl: Kampf der Telefonkeilerei - Bures und Hundstorfer sind gefordert
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Der Telefonkeilerei muss endlich ein Riegel
vorgeschoben werden. Immer mehr Menschen werden durch unerbetene
Werbeanrufe belästigt. Dubiose Unternehmen verwickeln auf
heimtückische Art und Weise in so genannten Cold Callings Konsumenten
in Telefongespräche, die leider oft mit dem Abschluss eines Vertrages
enden. Das sagte heute, Donnerstag, ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin
Abg. Gabriele Tamandl anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses
für Konsumentenschutz. "Um ungewünschte Werbeanrufe rechtlich
einzudämmen, hat Justizministerin Bandion-Ortner mit einer
Gesetzesvorlage für mehr Konsumentenschutz bereits einen wichtigen
Schritt gesetzt", betont die ÖVP-Konsumentenschutzsprecherin. "Nun
muss aber auch Telekomministerin Doris Bures aktiv werden." Ein
Problem besteht derzeit darin, dass an unseriöse Unternehmen, die
Telefonkeilerei betreiben, zwar laut Gesetz Strafen von bis zu 37.000
Euro verhängt werden können - in der Praxis führt dieses aber nur zu
Strafen von etwa 150 Euro und zu Aufhebungen beim UVS (Unabhängigen
Verwaltungssenat). ****
"Hier herrscht ein großes Defizit, wir brauchen daher dringend eine
Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Denn klar ist: Der Schutz der
Konsumenten muss an erster Stelle stehen", so Tamandl in Richtung
Bures. Doch auch Konsumentenschutzminister Hundstorfer sei in diesem
Bereich gefordert.
Abgelehnt wird von der ÖVP-Abgeordneten die SPÖ-Forderung nach einer
Nichtigkeit von Verträgen, die aus Werbetelefonaten hervorgegangen
sind. Der Telefonkeiler würden auch dann Geld verlangen, wenn im
Gesetz eine Nichtigkeit solcher Verträge festgeschrieben sei,
begründet Tamandl die Ablehnung. "Der Konsument soll vielmehr alle
wichtigen Informationen wie Name, Sitz, Adresse des Unternehmens,
Vertragsinhalt und Zahlungspflicht in Händen halten. Erst dann soll
er sich entscheiden - dann kann er immer noch innerhalb von sieben
oder 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Erhält er eine solche
Information vom Unternehmen nicht oder unvollständig, soll er ein
unbefristetes Rücktrittsrecht haben. Wir wollen einen mündigen
Konsumenten und Wahlrecht statt gesetzlichem Zwang." Es sei ja
schließlich durchaus vorstellbar, dass der Verbraucher trotzdem am
Vertrag festhalten will, wie dies beispielsweise bei
Zeitungsabonnements öfters vorkommt.
(Fortsetzung)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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