- 07.10.2010, 09:56:02
- /
- OTS0062 OTW0062
Lärmgrenzen nicht überschritten
August-Bericht des Vorarlberger Flugbeobachters in Altenrhein
Bregenz/Altenrhein (OTS/VLK) - Auch im August 2010 wurden die
staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb
des Flugplatzes Altenrhein nicht überschritten. Das geht aus dem
jüngst vorgelegten Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg
hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent
kontrolliert hat.
Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der
Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden
die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG,
gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden
Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.
Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der
so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor,
zwischen und nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch
Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im August 2010 wurden
insgesamt 16 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten
erteilt, davon berührten sechs Flugbewegungen österreichisches
Staatsgebiet; in einem Fall handelte es sich um einen Ambulanzflug.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg Tel.: 05574/511-20137, Fax: 05574/511-20190 mailto:[email protected] http://www.vorarlberg.at/presse Hotline: 0664/625 56 68, 625 56 67
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL






