- 06.10.2010, 12:30:11
- /
- OTS0206 OTW0206
Renner: Reformbedarf bei Briefwahlrecht nicht zu leugnen
Nicht nur bei Briefwahlfrist, auch in anderen Bereichen besteht Novellierungsbedarf
St. Pölten, - (OTS/SPI) - "Ein Reformbedarf im Rahmen der derzeit
geltenden Bestimmungen beim Briefwahlrecht ist wohl nicht zu leugnen.
Namhafte Verfassungsjuristen sehen dies ebenso wie die Mehrheit der
Parlamentsparteien, wobei nun auch die ÖVP zumindest Gesprächsbedarf
sieht", so die Verfassungssprecherin der NÖ Sozialdemokraten, LAbg.
Mag. Karin Renner. "Zu unterbinden gilt es jedenfalls die Möglichkeit
des 'taktischen Wählens' durch das Zuwarten auf die vorläufigen
Ergebnisse des Wahltages und erst der darauf folgenden Aufgabe der
Briefwahlkarte. Auch wenn dies verboten ist - eine praktische
Möglichkeit besteht und dies widerspricht geltendem Wahlrecht. Wenn
man sich dieser 'Novelle' widmet, so könnten aber in gleichem Atemzug
auch andere 'Grenzbereiche' bereinigt werden", so Renner.****
"Anzusprechen sind in diesem Zusammenhang 'zumindest Ungereimtheiten'
bei der Möglichkeit der Zweitwohnsitzerwahl bei
niederösterreichischen Gemeinderatswahlen. Vorgänge, wie die
Anmeldung ausländischer Erntehelfer als Zweitwohnsitzer kurz vor den
Wahlen oder ein völlig unglaubwürdiges Ansteigen von Zweitwohnsitzer
in Gemeinden ebenso vor Kommunalwahlen gehören unterbunden", so die
SPNÖ-Mandatarin weiter. "Weitere Kritikpunkte im Zusammenhang mit der
Briefwahl sind jedenfalls die 'persönliche Abholung' von
Briefwahlkarten durch Parteifunktionäre oder auch die Verletzung des
geheimen und persönlichen Wahlrechts durch 'Assistenzleistungen'
ebenso von politischen FunktionärInnen - und zwar außerhalb von
fliegenden Wahlkommissionen. Auch hier besteht Novellierungsbedarf",
so die SPNÖ-Verfassungssprecherin abschließend.
(Schluss) fa
Rückfragehinweis:
SPNÖ-Landesregierungsfraktion/SPNÖ-Landtagsklub
Mag. Andreas Fiala, Pressesprecher LHStv. Dr. Sepp Leitner
Tel.: 02742/9005 DW 12794, Mobil: 06642017137
mailto:andreas.fiala@noel.gv.at
www.noe.spoe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN