• 06.10.2010, 11:57:29
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FPÖ-Vorschläge gefährden leistbares Wohnen für jüngere Menschen

Mit der Forderung nach Gratis-Wohnen in GBV-Wohnungen erreicht der FPÖ-Wahlkampfpopulismus einen traurigen Höhepunkt

Wien (OTS) - "Das Gegeneinanderausspielen von Bevölkerungsgruppen
ist zentrales Kriterium der Politik der FPÖ". Diesen Befund namhafter
Politik-Beobachter findet Mag. Karl Wurm, Obmann des Verbandes
gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), durch die heute von AbgzNR
Martin Graf vorgebrachten Angriffen auf die Mieten und Kaufpreise für
Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen bestätigt.

"Wenn die FPÖ die Abschaffung von Mieten und die Reduktion des
Kaufpreises bestehender Wohnungen fordert, so geht das klar zu Lasten
der nächsten Generation", streicht Karl Wurm hervor: "Denn die
FPÖ-Vorschläge laufen darauf hinaus, den Unternehmen jene
finanziellen Mittel zu entziehen, die sie dringend brauchen, um auch
künftig - vor allem für junge Familien - leistbaren Wohnraum zur
Verfügung stellen zu können". Die FPÖ-Vorschläge sind
gesellschaftsspaltend und würden eine Aufkündigung des im
gemeinnützigen wohnwirtschaftlichen Finanzierungskreislauf angelegten
Generationenausgleichs bedeuten.

Zwar attestiert die FPÖ, dass in den von ihr präsentierten
Fallbeispielen die Mieten und Kaufpreise gesetzeskonform sind. "Das
ist für sie aber offensichtlich eine Abzocke, wenngleich etwa die von
ihr kritisierten Bestimmungen unter der schwarz-blauen Regierung ihre
heute gültige legistische Ausformung gefunden haben", erinnert der
GBV-Obmann.

Mit der heutigen Initiative möchte die FPÖ offensichtlich im
Wahlkampf punkten. Die vorgebrachten Kritikpunkte zeugen allerdings
von sachlicher Unkenntnis und wirtschaftlicher Inkompetenz. Für
Wohnungen der GBV fällt nach Abstattung aller Darlehen eine streng
regulierte Miete von derzeit höchstens 3,13 Euro/m2 an, was gerade
noch für die Instandhaltung der Häuser reicht. Eine Senkung dieses
Betrages würde einer Qualitätsverschlechterung der Gebäude Tür und
Tor öffnen. Sollte der Qualitätsstandard der gemeinnützigen Wohnungen
nach dem FPÖ-Vorschlag aufrechterhalten bleiben, bräuchte es
bedeutend mehr Wohnbauförderungsmittel.

Die nach Abstattung aller Darlehen eingehobene Miete stellt daher
kein Profit-Privileg der Unternehmen zulasten der Mieter dar. Hier
kommt vielmehr der dem gemeinnützigen Wirtschaften inhärente
Generationenausgleich zur Wirkung, durch Eigenkapitalbildung für
zukünftige Projekte günstige Finanzierungsmittel bereitstellen zu
können, wovon die "späteren" Mieter profitieren werden. Das von GBV
erwirtschaftete Eigenkapital wird zweckgewidmet im Wohnbau für die
die Co-Finanzierung von Neubau und Sanierung sowie die Anschaffung
von Grundstücken eingesetzt.

Wenn es der FPÖ um eine Reduktion der Mietenbelastung gehe, stelle
sich darüber hinaus die Frage, warum sie für den wesentlich teueren
privaten Mietwohnungssektor nicht ebenfalls eine Abschaffung der
Mieten fordere. Mieter gemeinnütziger Wohnungen zahlen mit 5,67
Euro/m2 ein um 0,64 Euro/m2 deutlich geringeres Entgelt als im
privaten Wohnbausegment. Bei Wiedervermietungen liegen die GBV-Mieten
mit 6,11 Euro/m2 gar um 25% unter jenen der Privaten. Gerade im
privaten Mietwohnungssegment sei es in den letzten Jahren aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen zu beachtlichen Mietsteigerungen
gekommen. Dass die FPÖ diesen Sektor nicht thematisiere, zeige, so
Wurm, dass es ihr um keine Senkung der Wohnkosten, sondern vielmehr
um politisches Kleingeldwechseln gehe.

Völlig ins Leere gehe der von der FPÖ entgegengebrachte
"Körbergeld-Vorwurf" bei der Verwendung des Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrages im Rahmen der Eigentumsbildung, streicht Wurm
hervor und betonte, dass die kritisierte Regelung aus der Ära der
schwarz-blauen Regierung stamme. Der für die ersten zehn Jahre mit 39
Cent/m2 und Monat limitierte Betrag werde nicht unproduktiv "liegen
gelassen", sondern in der Regel im Interesse der Mieter für die
laufende Instandhaltung des Gebäudes verbraucht und muss nicht
zurückbezahlt werden, erklärte der GBV-Obmann und kritisierte in
diesem Zusammenhang auch die falsche Interpretation der gesetzlichen
Regelung zur Kaufpreisbildung.

Die Kaufpreisbildung für ins Eigentum übergeführte ehemalige
Mietwohnungen schließe von der FPÖ vermutete überhöhte Zahlungen aus.
Das Gesetz sieht eine streng limitierte Kalkulation des Kaufpreises
vor, der sich nach dem Verkehrswert des Objektes zu bemessen habe,
wobei dem Mieter die bezahlten Einmalbeträge minus 1% pro Jahr der
Mietdauer anzurechnen seien. Durch den Kauf seiner Wohnung erhält der
Mieter darüber hinaus die Möglichkeit, die ins Eigentum übertragene
Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt entweder zu einem deutlichen
höheren Marktpreis weiterzuverkaufen oder aber zu einem frei
vereinbarten Mietzins zu vermieten.

Gerade die aktuellen wirtschaftlichen Turbulenzen haben gezeigt,
dass sich das gemeinnützige Wohnungssystem mit ihren deutlich unter
dem Marktniveau liegenden, preisregulierten Mieten, der Bindung und
dem zweckgerichteten Einsatz der erwirtschafteten Erträge
hervorragend bewährt hat. Es garantiert auch in Krisenzeiten durch
leistbare Mieten und kontinuierliche Bautätigkeit ein hohes Maß an
Stabilität - nicht nur für ihre Bewohner, sondern für den
Wohnungsmarkt insgesamt. "Die Vorschläge der FPÖ haben nicht die
Verbesserung des gemeinnützigen Wohnungssystems zum Ziel, sondern
dessen nachhaltige Schwächung", stellte der GBV-Obmann abschließend
fest.

Rückfragehinweis:
Mag. Karl Wurm
Österreichischer Verband
gemeinnütziger Bauvereinigungen
Tel.: 01/401 09-10

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