• 30.09.2010, 11:56:41
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Glawischnig/Musiol zu 90 Jahre Bundesverfassung: Radikaler Reformbedarf bei Bund-/Länderkompetenzen wegen Budgetlochs nötig

Klimaschutz gehört in die Verfassung

Wien (OTS) - "Das Bundesverfassungsgesetz 1920 war grundsätzlich
ein innovativer Wurf, dessen Grundzüge auch 2010 noch alle
Wertschätzung verdienen. Unbestritten ist aber auch, dass wesentliche
Teile wie etwa die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern -
gerade jetzt angesichts des Budgetlochs-, die
Verwaltungsgerichtsbarkeit (durch Einführung der
Verwaltungsgerichte), die Rechungshof-Kompetenzen betreffend
Gemeinden, die parlamentarischen Kontrollrechte und die Grundrechte
reformbedürftig sind", stellt Eva Glawischnig, Bundessprecherin der
Grünen fest. - Am 1. Oktober 1920, also vor 90 Jahren wurde das
Bundes-Verfassungsgesetz von der konstituierenden Nationalversammlung
beschlossen. Mit Ausnahme der Jahre 1934 bis 1945, dem
Austrofaschismus und den Jahren der nationalsozialistischen
Schreckensherrschaft, besteht eine Verfassungskontinuität, aber es
wurden auch bedeutende Novellierungen, freilich unterschiedlicher
Qualität, vorgenommen.

Die Verfassung ist in den Grundzügen immer noch zeitgemäß, es besteht
aber auch dringender Reformbedarf. Die Aufgabenteilung zwischen Bund
und Ländern von 1920 resp. 1925 ist im 21. Jahrhundert nicht mehr
zeitgemäß. Ein kleinlauter Bund und präpotente Landeshauptleute
führten und führen jedoch zu einer unerträglichen Starre im Land, die
Antwort ist der wachsende Anteil der NichtwählerInnen. Die
notwendigen neuen Kompetenzverteilungen im Schulwesen und im
Gesundheitswesen kommen nicht vom Fleck. Auch ökologische
Gesichtspunkte sind unzureichend berücksichtigt: Zwar wurde kurz nach
dem Einzug der Grünen im Parlament 1988 etwa eine (eingeschränkte)
Bundeskompetenz für die "Luftreinhaltung" verankert. Ein
Kompetenztatbestand "Klimaschutz" fehlt aber völlig. "Einheitliche
Standards für Kindergärten, die derzeit noch in ausschließlicher
Länderkompetenz sind, fehlen immer noch. Damit ist die
Betreuungsqualität der Kinder von der Postleitzahl ihres Wohnorts
abhängig", so Daniela Musiol, Verfassungs- und Familiensprecherin der
Grünen.

In Wien ist ein Fünftel der Bevölkerung zugewandert, 200.000 Personen
im wahlfähigen Alter haben keinerlei Mitspracherechte. Das ist
demokratiepolitisch bedenklich. Anlässlich der nun bevorstehenden
Wahl in Wien sei daran erinnert, dass der Verfassungsgerichtshof 2004
Art 1 B-VG "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht
geht vom Volk aus" so interpretierte, dass damit nur österreichischen
StaatsbürgerInnen ein Wahlrecht eingeräumt werde. Er hob deshalb das
vom Wiener Landtag beschlossene kommunale Wahlrecht für MigrantInnen
auf. "Der Bundesverfassungsgesetzgeber muss das korrigieren", so
Musiol.

Ein Konstruktionsfehler von Beginn an ist die verfassungsrechtliche
Maßgabe, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der
Mehrheit vorbehalten ist. In der Demokratie geht die Mehrheit im
Parlament mit der Regierung, nur die oppositionelle Minderheit hat
ein echtes Kontrollinteresse. Es ist zu hoffen, dass dieser
Konstruktionsfehler nach 90 Jahren endlich korrigiert wird.
Vieles an der Verfassung muss also geändert werden, um den neuen
Herausforderungen gewachsen zu sein. Einiges hat sich die Regierung
selbst auf die Agenda gesetzt. "Aber nach zwei Jahren im Amt hat sie
noch kein einschlägiges Gesetzesvorhaben zur Verfassungs- und
Verwaltungsreform, wie im Regierungsprogramm angekündigt, auf den Weg
gebracht", kritisiert Glawischnig.

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

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