Offener Brief von Dr. Herbert Grundtner, als Geschäftsführender Vizepräsident an Herrn Dr. Heinz Hofer
Wien (OTS) - Unser heutiger Termin ist nach den geltenden ARBÖ
Statuten lediglich als Zusammentreffen, nicht aber als
Präsidiumssitzung zu werten. Die freundschaftliche Unterstützung
deines vertrauten Rechnungsprüfers ist ein persönlicher Gefallen,
jedoch keine juristische Bewertung und auch kein
wirtschaftstreuhändisches Gutachten.
Meine erste Frage gilt deiner Formulierung "vereinsschädigendes
Verhalten" meiner Seite.
Die zweite Frage betrifft das vom ehemaligen Generalsekretär in
der Präsidiumssitzung vom März 2010, veranschlagte Minus von Euro
700.000,-.
Bitte präzisiere, wie dieser Abgang zu Stande kommt. Aus deinen
widersprüchlichen Darstellungen der letzen Tage, geht nicht hervor,
welche Summe fehlt und was du schlussendlich gedenkst, dagegen zu
tun. Handelt es sich nun um ein prognostiziertes Minus oder um
Einsparung? Deine unterschiedlichen rasch wechselnden Darstellungen
der letzten Tage sind nicht dazu angetan, den ARBÖ im rechten Licht
erscheinen zu lassen.
Die dritte Frage betrifft den Verkauf von Wertpapieren, denn auch
hier wiederholt sich deine unterschiedliche Darstellungsweise vor und
nach den Zeitungsartikeln. Da du mir trotz Urgenz bis heute keinerlei
Auskunft über die Finanzen des ARBÖ gabst, blieb mir auch vorige
Woche keine andere Wahl als dich über ein öffentliches Medium an
deine Verantwortung und vor allem deine Pflicht zu erinnern. Die
Finanzgebarung des ARBÖ liegt im öffentlichen Interesse. Es sind die
Beiträge seiner Mitglieder, die die Funktionäre zu beaufsichtigen
haben. Deine beharrliche Reserviertheit im Bezug auf deine
Finanzgebarung von ARBÖ Vermögen ist mir nicht verständlich. Hier
muss Transparenz gegen sein und diese habe ich mir spätestens seit
dem März auch erwartet. Mein Interview mit der Zeitung habe ich
schweren Herzens erwogen und es ist mir auch nicht leicht gefallen.
Ich bin seit 40 Jahre Mitglied des ARBÖ und seit mehr als 27 Jahren
gelten meine hauptberuflichen und ehrenamtlichen Bemühungen seinen
Mitgliedern. Für den ARBÖ zu arbeiten heißt, den Auftrag zu erfüllen,
der nicht auf organisatorische Tätigkeiten beschränkt ist, sondern
darüber hinaus mehr als eine ideelle Dimension hat. Ich erwähne die
Grundvoraussetzung für eine ehrenamtliche Mitarbeit bei unserem
Verein ausdrücklich, da ich mich dazu durch die aktuellen Vorfälle
bedauerlicher Weise veranlasst sehe. Umso mehr würde ich mich freuen,
wenn möglichst heute, alle Unklarheiten beseitigt werden könnten.
Ziehe bitte nicht nur den Imageschaden für den ARBÖ in Betracht,
sondern auch die höchst bedenkliche Optik, in die seine Präsidenten
und Funktionäre durch dein Handeln geraten können. Um den übrigen
Präsidenten und Funktionären und unserem ARBÖ insgesamt weiterhin und
fortgesetzte Unannehmlichkeiten, vor allem in der Öffentlichkeit zu
ersparen, setze ich deine Rücksichtnahme und Akzeptanz eines
diskreten Rücktrittes deinerseits voraus, denn angesichts deiner
nachweislich mangelnden Erfolge und der offensichtlich enormen
Belastung deiner Person und deiner engsten Freunde für den ARBÖ,
appelliere ich an deine Einsicht, heute die notwendigen Konsequenzen
zu ziehen.
Abschließend lass mich eine persönliche Empfindung aussprechen, es
ist mehr als traurig, dass dieser Termin heute stattfinden muss, denn
an negativen Fakten deines Wirkens bleiben auch ein großer Verlust
von Mitgliedern, sowie deine ungerechtfertigte, statutenwidrige
Inanspruchnahme eines teuren Dienstwagens und eines Schofförs. Die
ARBÖ statuten- und damit dienstvertragswidrige Genehmigung des dir
nicht zustehenden Dienstwagens - die du und der ehemalige
Generalsekretär - vor wenigen Tagen mit Unterschrift bestätigt haben
- führte zur statuten- und rechtskonformen Entlassung des Herrn
Stuppacher. Meine Hinzuziehung von weiteren Juristen und der
juridischen Fakultät der Universität Wien ergab, dass dein Einwand
und der deines Vertrauten aus Oberösterreich, der in seiner
schriftlichen Gefälligkeitseinschätzung die Bestellung des
Generalsekretärs als Funktionär mit der Errichtung des
Dienstvertrages verwechselt hat, bzgl. meiner
Alleinvertretungsbefugnis gegenstandslos ist.
Ich bin als geschäftsführender Vizepräsident bei der Auflösung des
Dienstvertrages alleinvertretungsbefugt - siehe Auszug aus dem
Vereinsregister - Vorlage des Generalsekretariats, bei der
Einstellung und Vertragsgestaltung des Dienstvertrages des
Generalsekretärs gemeinschaftlich mit dem Präsidenten.
Davon zu unterscheiden ist die Bestellung des Generalsekretärs als
Funktionär, welche durch das Präsidium zu erfolgen hat
(Siehe Beilage 1: E-Mail des Generalsekretariats, Beilage 2: Auszug
aus dem Vereinsregister, Beilage 3: Generalsekretär - Entlassung)
Mit besten Grüßen
H.Grundtner













