• 24.09.2010, 13:24:46
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  • OTS0235 OTW0235

HG Wien teilt rechtlichen Standpunkt von AWD

Frage der Systematik für Prozess "irrelevant"

Wien (OTS) - Das Handelsgericht Wien hat in der heutigen
Verhandlung die vom VKI eingebrachte Sammelklage V zugelassen und
dabei ausdrücklich betont, dass die Frage der Systematik für den
Zivilprozess "schlicht irrelevant" sei. AWD sieht darin eine
Bestätigung seines Standpunkts, wonach die Ansprüche der Anleger
Schritt für Schritt auf Einzelfallbasis geklärt werden müssen. Der
vom VKI gebetsmühlenartig vorgetragene Vorwurf einer systematischen
Fehlberatung geht somit tatsächlich ins Leere. Die Gerichte werden
sich mit jeder einzelnen Beratungssituation auseinandersetzen.

Darüber hinaus hat das Gericht in der heutigen Verhandlung zur
Sammelklage III dem Einwand von AWD, dass dem VKI die aktive
Klagslegitimation fehlt, Gehör geschenkt. Das Verfahren selbst ruht
bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieser Rechtsfrage durch den
Obersten Gerichtshof. Die vom VKI vertretenen Anleger unterliegen
daher weiterhin der Gefahr, dass ihre Ansprüche nicht wirksam
abgetreten wurden. Das riskante Spiel des VKI mit den Ansprüchen der
Anleger geht somit weiter. Die Anleger sind ob des Verhaltens des VKI
von einer inhaltlichen Behandlung ihrer Ansprüche weiter entfernt
denn je.

Rückfragehinweis:
Andreas Fellinger
Lang & Tomaschtik Communications
+43 699 18826018
[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AWD

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