- 23.09.2010, 12:26:07
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ÖVP-CO Tauschitz: Anpassung des Kärntner Pensionsgesetzes notwendig und fair
Landtag kippt Regierungsvorlage und bringt selbstständig Antrag ein
Klagenfurt (OTS) - "Wir haben die Änderung des Kärntner
Pensionsgesetzes beschlossen, weil das notwendig und fair ist",
erklärt ÖVP Clubobmann Stephan Tauschitz im Anschluss an die heutige
Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag.
Fair, weil die Besserstellung der Kärntner Beamten gegenüber
Bundesbediensteten damit reduziert wird. Notwendig auch deshalb, weil
ansonsten seitens des Bundes Kürzungen beim Finanzausgleich gedroht
hätten.
Die mit den Personalvertretern ursprünglich ausverhandelte
Regierungsvorlage wurde heute im Ausschuss gekippt. Die ÖVP-FPK
Koalition hat einen eigenen Gesetzesantrag eingebracht. Zusätzlich
zur schon bestehenden Reduktion der Bemessungsgrundlage von 80
Prozent des Letztbezuges auf 76 Prozent wird nun auch der
Durchrechnungszeitraum auf 34 Jahre verlängert. "Uns ist bewusst,
dass es sich hier um einschneidende Veränderungen handelt, die für
den Einzelnen sicherlich schmerzlich sein werden", will Tauschitz
nichts beschönigen. Die Anpassung des Kärntner Pensionsgesetzes an
die Pensionsregelung für Bundesbedienstete sei aber unvermeidlich
gewesen. "Einsparungen von 200 Millionen Euro bis 2050 sind ein
Argument, das man nicht von der Hand weisen kann."
Betreffen werden die Änderungen vor allem jene Personen, die erst
kürzlich in den Landesdienst eingetreten sind. Tauschitz bezeichnet
es aber als nur fair, dass jemand, der 2010 Beamter wurde, dem
gegenüber, der 2011 aufgenommen wird, nicht überproportional besser
gestellt ist. "Alles andere wäre ungerecht", so der ÖVP Clubobmann.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Landtagsclub ÖVP Kärnten
Tel.: 0463 513592126
mailto:[email protected]
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