EuGH Generalanwalt: "Notarberuf nimmt an der Ausübung öffentlicher Gewalt teil"
Wien (OTS) - Mittwoch, den 14. September 2010, veröffentlichte der
Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union Cruz Villalón
seine Schlussanträge im Vertragsverletzungsverfahren wegen der
Zugangsvoraussetzung der Staatsangehörigkeit zum Notarberuf und der
Nichtumsetzung der Diplomanerkennungsrichtlinie, das die
EU-Kommission gegen die Republik Österreich und sechs weitere
Mitgliedstaaten führt.
Darin stellt der Generalanwalt fest, dass Notare allgemein und in
der Gesamtheit ihrer Tätigkeit öffentliche Gewalt ausüben. Damit
greife auch die Ausnahmevorschrift von der Niederlassungsfreiheit.
Daher empfiehlt der Generalanwalt das Klagebegehren der EU-Kommission
hinsichtlich der Nichtumsetzung der Diplomanerkennungsrichtlinie
abzuweisen. Der Generalanwalt folgt damit hinsichtlich dieses Punktes
dem Standpunkt der Mitgliedstaaten.
Der Generalanwalt sieht einzig im Erfordernis der österreichischen
Staatsangehörigkeit für den Zugang zum Notarberuf einen Verstoß gegen
den EU-Vertrag. Dies aufgrund einer besonderen
Verhältnismäßigkeitsprüfung, die der Generalanwalt dem Gerichtshof
vorschlägt.
Mit einer endgültigen Entscheidung des Gerichtshofs ist Anfang
2011 zu rechnen.
Marion Aitzetmüller,
Tel 01/ 402 45 09-170,
marion.aitzetmueller@notar.or.at














