- 14.09.2010, 15:16:47
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Pröll: "Gesetzliche Regelung der Bankerboni ist guter Schritt für Österreich"
Gemeinschaftsarbeit für Langarbeitslose
Wien (OTS) - Ab 1.1.2011 wird ein neues Gesetz Bonuszahlungen im
Finanzsektor regeln. Ab diesem Datum müssen sich die Bonuszahlungen
verpflichtend am langfristigen Erfolg eines Unternehmens orientieren.
Betroffen sind Bankvorstände und Mitarbeiter, die mit Vorständen
vergleichbare Gehälter beziehen, Mitarbeiter in Kontrollfunktionen
und Mitarbeiter, deren Arbeit Auswirkungen auf das Bankrisiko hat.
Der Finanzminister begrüßt die neue gesetzliche Regelung und sieht
darin einen guten Schritt für Österreich: "Bonuszahlungen sind an
Bedingungen geknüpft, orientieren sich an der Nachhaltigkeit des
Unternehmens und können bei schlechter Führung auch geringer sein."
Weiters darf es keine garantierten Bonuszahlungen mehr geben, mit
Ausnahme einer Wechselprämie nach Jobwechsel im 1. Jahr. Mindestens
40 Prozent der Bonuszahlung darf erst nach drei Jahren ausbezahlt
werden und zudem dürfen mindestens 50 Prozent der Bonuszahlung nicht
in Bar erfolgen, sondern muss in Eigenkapital-Anteilen der Bank
geleistet werden. Bei Gefährdung des Eigenkapitals kann die
Finanzmarktaufsicht jederzeit Beschränkungen von Bonuszahlungen
verfügen und zusätzliche Erfordernisse auferlegen, wenn aus ihrer
Sicht das Bonussystem zu risikofreudig ausgerichtet ist. Die
Vergütungspolitik eines Unternehmens muss in der Bilanz öffentlich
erklärt werden. "Die Bonuszahlungen im Finanzwesen sind nach
Leistungen zu bewerten", so der Minister.
Zum Vorschlag von Christine Marek, Mindestsicherungsbezieher zu
gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, äußert sich Finanzminister
Pröll positiv: "Die Mindestsicherung birgt die Gefahr der sozialen
Hängematte. Wir wollen, dass die Mindestsicherung funktioniert und
dass jeder, der unsere Unterstützung benötigt, diese auch bekommt.
Der Vorschlag ist sehr gut, er hilft Arbeitslosen sich stärker zu
integrieren und bietet die Möglichkeit zur aktiven
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt."
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
Tel.: (++43-1) 514 33 - 500 004
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