OTS0257 / 09.09.2010 / 14:29 / Channel: Chronik / Aussender: ServiceCenter ÖGS.barrierefrei
Stichworte: Behinderte / Bildung / Integration / Soziales / Zeitgeschichte


Gedenken an die Opfer der oralistischen Bildung - BILD

Utl.: ÖGLB erinnert mit einem Trauerkranz an die Mailänder Resolutionen von 1880 =

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OBS0027 5 CI 0021 09.Sep 10

BILD zu OTS - Haus der Gehörlosen

  • Fotograf: ÖGLB
  • Fotocredit: ÖGLB
  • Ort: Österreich / Wien

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   Wien (OTS) - Helene Jarmer, Präsidentin vom Österreichischen
Gehörlosenbund (ÖGLB), gedenkt anlässlich des Jahrestages des
Mailänder Kongresses mit einem Trauerkranz an die Opfer der
oralistischen Bildung. Der Mailänder Kongress hat vom 6. - 11.
September 1880 in Norditalien stattgefunden und ist als "Zweiter
internationaler Taubstummen-Lehrer-Kongress" in die Geschichte
eingegangen. Die damals beschlossenen Resolutionen hatten
weitreichende und überwiegend nachteilige Folgen für das soziale
Leben gehörloser Menschen weltweit. +++
   Der Mailänder Kongress von 1880 setzte fest, dass in der
Spracherziehung gehörloser und hörbeeinträchtigter Kinder die
oralistischen Methoden (=strikte Verwendung der Lautsprache) zu
bevorzugen ist, während die Gebärdensprachen aus den
Bildungsprogrammen für gehörlose Kinder völlig ausgeklammert und bis
in die 1980er Jahre in der Erziehung sogar verboten wurden. Diese
Entscheidungen brachten katastrophale Auswirkungen auf das Wissens-
und Bildungsniveau gehörloser Menschen mit sich. Erst mit dem 21.
Internationalen Kongress zur Bildung und Erziehung Gehörloser (ICED
2010), der heuer in Vancouver stattfand, gab es eine Aufhebung der
über ein Jahrhundert andauernden Mailänder Beschlüsse. "Die
Resolutionen des Mailänder Kongresses haben sich über einen langen
Zeitraum hinweg unwiederbringlich auf das Leben zahlreicher
Gehörloser ausgewirkt. Der Trauerkranz ist eine Geste, die nicht den
Schmerz ersetzen kann, der durch die Beschlüsse über all die Jahre
hinweg verursacht wurde, aber an die gehörlosen Opfer dieser
menschenunwürdigen Bestimmungen gedenkt und an unsere Verantwortung
erinnert", erklärt Helene Jarmer. 
   Österreich ist seit dem 26. September 2008 mit der Ratifizierung
der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
aufgefordert, gemäß Art. 24 der Konvention zur Bildung, gehörlosen
Kindern das Recht auf Zweisprachigkeit und damit das Erlernen von
Gebärdensprachen und die Förderung der sprachlichen Identität
einzuräumen.
Weitere Infos zur Vancouver Resolution des ICED 2010 finden Sie auf
den Seiten des ÖGLB: 
http://www.oeglb.at/?id=LH2010-07-27-0009
Rückfragehinweis:
   ÖGLB (Österreichischer Gehörlosenbund)
   Waldgasse 13/2, 1100 Wien
   Tel.: (+43) 01/60 30 853, E-Mail: info@oeglb.at
	
							
												
							
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