• 09.09.2010, 14:22:48
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  • OTS0254 OTW0254

Stellungnahme der ÖIAG zur heutigen Aussendung von Herrn Kräuter

Wien (OTS) - Als völlig aus der Luft gegriffen bezeichnet die ÖIAG
die heutigen Vorwürfe von Bundesgeschäftsführer Kräuter in Bezug auf
die Beratungskosten durch die Anwältin Dr. Edith Hlawati. Wie klar
aus dem Geschäftsbericht der Telekom Austria ersichtlich, betrugen
die gesamten von der Kanzlei CHSH der Telekom Austria in Rechnung
gestellten Beratungskosten für das Jahr 2009 495.000 EUR. Der ÖIAG
wurden im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Telekom Austria
von Fr. Dr. Hlawati bzw. ihrer Kanzlei im abgelaufenen Geschäftsjahr
keine Beratungskosten in Rechnung gestellt. Auch der angeführte
Stundensatz ist falsch. Wenn die Kanzlei für die ÖIAG tätig wird, so
zahlt sie den für die Beratungsleistungen von Wirtschaftskanzleien
marktüblichen Stundensatz, der bei weitem unter dem hier angeführten
Wert liegt. Auch der Vorwurf des Verstoßes gegen Corporate Governance
Prinzipien wird entschieden zurückgewiesen. Alle Bestimmungen des
Aktienrechts sowie der Corporate Governance werden erfüllt.

Rückfragehinweis:
Mag. Anita Bauer-Hübel / ÖIAG
Tel.: +43/1/711 14-240

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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