• 09.09.2010, 12:00:15
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Neue Maßnahmen für Konsumenten beim Telefonieren

Wien (OTS) - Immer mehr Konsumenten, Unternehmen und
Interessenvertretungen beschweren sich sowohl über die oftmals hohen
Telefonkosten als auch über die intransparente Tarifgestaltung bei
Anrufen zu 05er-Nummern.

Anrufe zu 05er-Rufnummern: Verträge genau lesen!

"Die Novellierung der Kommunikationsparameter-, Entgelt- und
Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) zielt unter anderem darauf ab, die
Intransparenz der Tarifierung von Anrufen zu 05er-Rufnummern zu
beseitigen sowie eine Gleichbehandlung der 05er-Rufnummern und der
Festnetznummern zu fördern", beschreibt Dr. Georg Serentschy,
Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation,
ein Ziel der Novelle. "Wir gehen davon aus, dass in Folge der
Wettbewerb in diesem Segment belebt wird und die Betreiber die
Entgelte senken oder entsprechende Pauschalpakete anbieten."

Der Verordnungsentwurf der KEM-V, der noch bis 13. September 2010
konsultiert wird, sieht vor, dass dann eine Ansage erfolgt, wenn
Anrufe zu 05er-Rufnummern anders tarifiert werden als Anrufe zu
Festnetznummern.

"Derzeit können wir nur empfehlen, im Vertrag nachzulesen oder
beim Betreiber nachzufragen, was Anrufe zu 05er-Rufnummern kosten",
empfiehlt Serentschy. Wichtig ist es vor allem, schon bei der
Produktentscheidung darauf zu achten, welche Entgelte für 05
vorgesehen sind.

Bei belästigenden Anrufen auflegen!

Die Beschwerden über unerwünschte, belästigende Anrufe nehmen
kontinuierlich zu. Die in diesem Zusammenhang am Display angezeigten
Rufnummern sind manchmal gefälscht und lassen daher keine
Rückschlüsse auf den tatsächlichen Anrufer zu. "Ähnlich wie bei
Briefen, die bei korrekter Adressangabe auch ohne Absender oder mit
falschem Absender zugestellt werden, verhält es sich bei Rufnummern.
Die Herstellung einer Telefonverbindung ist auch mit einer falsch
angezeigten Rufnummer des Anrufers möglich", weist Serentschy auf
eine neue Praxis hin. "Wird man durch Anrufe belästigt, so empfehlen
wir, einfach nicht abzuheben, wenn die Nummer unbekannt ist, oder
aufzulegen."

Weiterführende Informationen sind auf der Website der RTR-GmbH
unter http://www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService veröffentlicht.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: (++43-1) 58 058/106, Fax: (++43-1) 58 058/9106,
mailto:daniela.andreasch@rtr.at

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