OTS0166 / 08.09.2010 / 12:54 / Channel: Wirtschaft / Aussender: Amt der Kärntner Landesregierung
Stichworte: Ebenthal / Energie / Gasdampfkraftwerk / Gutachten / Kärnten / Prettner


Gasdampfkraftwerk: Raschauer-Gutachten beurteilt zu prüfende Fragestellungen positiv

Utl.: LR Prettner: Endgutachten wird in kommender Regierungssitzung zur Beschlussfassung eingebracht =


   Klagenfurt (OTS/LPD) - Auf Grund divergierender Meinungen
innerhalb der zuständigen Abteilung des Landes bei der
Bescheiderstellung betreffend des geplanten Gasdampfkraftwerks in
Ebenthal und um den Interessenslagen der Gemeinde und der
Bürgerinitiativen zu entsprechen, veranlasste die für UVP zuständige
Landesrätin Beate Prettner die Überprüfung der strittigen Punkte
(Luft-Ausbreitung/Klima, Luft-Immissionen, Umweltmedizin,
Landschaftsbild) durch einen weiteren unabhängigen und allgemein
anerkannten Experten.
   "Diese Expertise, erstellt von Prof. Bernhard Raschauer, der
sowohl von den Betreibern wie auch den Kraftwerksgegner anerkannt
ist, ist nunmehr eingelangt und bestätigt den vorliegenden
Bescheidentwurf als positiv, gab Prettner heute, Mittwoch, in einer
Pressekonferenz bekannt. Die Unterlagen wurden von mir bereits dem
letzt- verantwortlichen Abteilungsvorstand, Albert Kreiner,
übermittelt. Ihm kommt nun die Aufgabe zu, die Empfehlungen nach
eigenem Ermessen in das Endgutachten aufzunehmen", so Prettner. Das
Lenkungsgremium sei bereits in Kenntnis gesetzt worden und die Causa
GDK werde in der kommenden Regierungssitzung zur Beschlussfassung auf
der Tagesordnung stehen, erklärte die Umweltreferentin.
   Inhaltlich handle es sich bei der Expertise im Wesentlichen um
zwei Empfehlungen, die eine genaue Definition der Betriebsstunden
vorsehen sowie die Feststellung, dass vor einer möglichen
Inbetriebnahme des Gasdampfkraftwerkes das alte Kraftwerk zu
schließen sei, führte Prettner aus. "In seiner Schlussfolgerung kommt
Raschauer zu dem Ergebnis, dass das Projekt Gasdampfkraftwerk
beschlussreif ist und das Anstrengen weiterer Gutachten keine neuen
Erkenntnisse mehr bringen würde", so Prettner.
   In der Expertise wird festgehalten, dass, da aus allen
Beurteilungsbereichen und insbesondere aus umwelt- und
humanmedizinischer Sicht keine Auswirkungen konstatiert werden, die
nicht durch Auflagen (286) und Befristungen begrenzt oder durch
Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden können, das Vorhaben im Rahmen
der Beweiswürdigung in seiner Gesamtheit als umweltverträglich
beurteilt werden kann, wie dies auch seitens des Gesamtgutachters
festgestellt wird.
   Insgesamt kommt Raschauer zu der Beurteilung, dass die Ergebnisse
des UVP-Verfahrens über das Vorhaben GDK von solcher Art sind, dass
das Vorhaben - unter Vorschreibung der Auflagen und Beschränkungen,
die sich aus dem Ermittlungsverfahren ergeben - zu genehmigen wäre.
"Raschauer konstatiert zudem der Behörde ein hohes Maß an Bemühung,
durch mitunter schon sehr spezielle Rückfragen bei den Gutachtern zur
Aufklärung inhaltlicher Divergenzen beigetragen zu haben", sagte
Prettner.
   Nachdem bereits weitere Schritte sowohl der Betreiber als auch der
Kraftwerksgegner im Vorfeld angekündigt wurden, sei eine Fortsetzung
in weiterer Instanz, beim Umweltsenat in Wien, durchaus denkbar,
meinte Prettner.
   (Schluss)
Rückfragehinweis:
   Kärntner Landesregierung, Landespressedienst 
   Tel.: 05- 0536-22 852
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