• 02.09.2010, 12:11:33
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NÖ Ärztekammer: 4-Augen Prinzip wird Pflegegeldeinstufung verteuern

Loibl: Geld, das besser den Patienten zugute kommen sollte

Wien (OTS) - Die Kritik der letzten Wochen an der teils recht
unterschiedlichen Pflegeeinstufung ist aus Sicht von Dr. Gerrit
Loibl, Vizepräsident der NÖ Ärztekammer, durchaus berechtigt:
"Solange es keine standardisierten Einstufungsverfahren und
einheitliche Begutachtungsformulare gibt, wird sich an dieser
Situation nichts ändern. Hier sind die übergeordneten Stellen
aufgerufen, sich abzusprechen und die Gesetze einheitlich auszulegen.
Nur so werden Anträge künftig rasch und bundeseinheitlich abgewickelt
werden können. Allein das Hinzuziehen von Pflegepersonen zur
Einstufung wird das Problem nicht beheben, sondern lediglich
verteuern."

Wenn es zusätzliche Finanzmittel gibt, die für die Honorierung des
Pflegepersonals verwendet werden können, stellt sich die Frage, ob
dieses Geld nicht besser für die Patienten eingesetzt werden sollte.
"Auf gar keinen Fall dürfen die Mehrkosten der
Einstufungsuntersuchung von der bisherigen Pflegefinanzierung, wie
etwa durch Abschaffung der Pflegestufe 1, abgezweigt werden. Auch
diese Patienten sind auf jeden Euro angewiesen und brauchen ihre
Unterstützung dringend", betont Dr. Loibl.

Zwt.: Honorierung schon derzeit unter dem Empfehlungstarif

Eine Pflegeeinstufung ist aufwändig und erfordert viel Zeit. So
muss der beauftragte Arzt selbst Kontakt mit dem Pflegegeldwerber
beziehungsweise seinem Betreuer aufnehmen. "Immer wieder kommt es
dabei vor, dass Patientendaten nicht aktuell oder unvollständig sind.
Dann liegt es an uns, diese Daten ausfindig zu machen", so Dr. Loibl
weiter. Ein Termin muss vereinbart werden und der Arzt muss dem
Patienten einen Hausbesuch abstatten. Vorort müssen vorhandene
Unterlagen wie Vorbefunde, Arztbriefe und Vorgutachten studiert und
einbezogen werden. Nach einem ausführlichen Gespräch mit dem
Pflegegeldwerber beziehungsweise seinem Betreuer wird eine
medizinische körperliche Untersuchung durchgeführt. Anschließend
werden die funktionellen Fähigkeiten getestet, um Defizite bei der
Bewältigung des Alltags festzustellen. Daraus werden dann die für die
Pflegegeldeinstufung relevanten Diagnosen abgeleitet. Abschließend
muss ein detailliertes Gutachten verfasst und geschrieben werden.

Für all diese Leistungen gibt es eine Pauschalabgeltung, die unter
dem Empfehlungstarif des Ministeriums und der Ärztekammer liegt.
"Viele der Einstufungsärzte üben diese Tätigkeit seit vielen Jahren
aus und haben dementsprechend viel Erfahrung. Die Verantwortlichen
sollten froh sein, dass eine akademische Leistung zu diesem Tarif
qualitativ gut und verlässlich durchgeführt wird. Sollte künftig das
Pflegepersonal in dieses Procedere miteinbezogen werden, ist uns das
recht, jedoch bezweifle ich, dass sich an den tatsächlichen
Einstufungen Wesentliches ändern wird. Wie man die damit natürlich
gesteigerten administrativen Kosten den Patienten gegenüber
argumentiert, die von einer eventuellen Kürzung des Pflegegeldes
betroffen sind, möchte ich nicht entscheiden!", betont Dr. Loibl
abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Ärztekammer für Niederösterreich
Mag. Birgit Jung
Tel.: 01/53 751-623
mailto:[email protected]
www.arztnoe.at

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