- 02.09.2010, 11:39:47
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RfW-BO Amann kündigt Petition zur Immobilienmaklerverordnung an
Steuerausgleich für alle statt "Zwei-Klassen-Gesellschaft" - "Diese Verordnung muss weg: Sie ist gleichheits- und damit verfassungswidrig.Sie widerspricht auch dem Vertrauensschutz."
Wien (OTS) - "Diese Verordnung muss weg: Sie ist gleichheitswidrig
und damit verfassungswidrig - letzteres scheint in der Regierung ja
momentan "très chic" zu sein. Sie widerspricht auch dem
Vertrauensschutz", erneuert heute WKÖ-Vizepräsident RfW-Bundesobmann
Fritz Amann die Kritik an der Immobilienmaklerverordnung. Statt
dieser "Husch-Pfusch-Aktion" plädiert der RfW-Obmann nochmals für die
Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Maklerprovisionen für
Private. "Das ist fair, das wäre eine Win-Win-Situation für alle
Beteiligten", so Amann.
Steuerausgleich für alle statt "Zwei-Klassen-Gesellschaft" - in
diesem Sinne wird der WKÖ-Vizepräsident und RfW-Bundesobmann
gemeinsam mit RfW-Vorstandsmitglied Nationalrat Bernhard Themessl
eine parlamentarische Petition einreichen. Für Gewerbeimmobilien
bleiben die Maklerprovisionen nämlich unverändert auf drei
Bruttomietzinsen. Zudem werde sich Minister Mitterlehner einige
Fragen in einer parlamentarischen Anfrage gefallen lassen müssen.
Es sei jedenfalls eine Schande, dass der Wirtschaftsminister nicht in
der Lage sei, eine konsumentenfreundliche Lösung herbeizuführen -
ohne dabei eine ganze Branche zu gefährden. "Doppelt peinlich, dass
der Wirtschaftsminister in seiner Argumentation gebetsmühlenartig
überaltete, nicht haltbare Vergleiche der Arbeiterkammer bemühen
muss", so Amann abschließend.
Rückfragehinweis:
RfW - Bundesmedienreferat
Isolde Seidl
Tel.: 0664 / 548 71 89
[email protected]
http://www.rfw.at
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