• 02.09.2010, 11:34:38
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Anti-Korruptionsakademie: BZÖ-Ebner: Regeln für Abgeordnete fehlen immer noch

Setzt die Ethik bei Mandataren aus, muss das Strafgesetzbuch angewendet werden können

Wien (OTS) - "Toll - Österreich beheimatet jetzt zwar eine
Anti-Korruptionsakademie, aber die Abgeordneten dürfen nach wie vor
bestochen werden; das ist ein Hohn", kritisiert BZÖ-Generalsekretär
Christian Ebner. Was für österreichische Beamte derzeit drei Jahre
Haft bedeuten könne, bleibt für Abgeordnete aufgrund ihrer Immunität
immer noch ohne Folgen. "Da darf man sich nicht wundern, wenn das
Ansehen der Politiker nicht gerade hoch ist. Ebner erneuert die
BZÖ-Forderung, "dass ein effektiver Straftatbestand für Politiker
geschaffen wird!"

Es existiere bereits ein UN-Übereinkommen und eine Entscheidung des
EU-Rates, die Strafbarkeit bei Politikern endlich umzusetzen,
erinnert Ebner. Doch Justizministerin Bandion-Ortner sei, wie auch
ihre Vorgängerin Berger, in diesem Punkt säumig. Der
BZÖ-Generalsekretär fordert rasch klare Regelungen, bevor einmal ein
Bestechungsskandal bekannt wird. "Wenn die eigentlich
vorauszusetzende Ethik eines Mandatars nicht gegeben ist, muss das
Strafgesetzbuch angewendet werden können. Die Strafbarkeit der
Abgeordneten soll an die Beamtenbestechung angelehnt sein, denn es
ist nicht einzusehen, warum beispielsweise Minister wie Beamte
bestraft werden, Abgeordnete aber nicht", so Ebner.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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