• 02.09.2010, 10:00:10
  • /
  • OTS0063 OTW0063

Reform der Finanzmärkte

FIW-Policy Brief Nr. 7 "Reform der Finanzmärkte" als kostenloser Download unter www.fiw.ac.at erschienen.

Wien (OTS) - Dass Krisen unserem Wirtschaftssystem immanent sind,
hat ihre aktuellste Ausprägung eindrucksvoll in Erinnerung gerufen.
Weil Finanzkrisen häufiger und intensiver geworden sind, müssen nun
möglichst rasch umfassende Maßnahmen zur Beseitigung der tieferen
Ursachen der Krise getroffen werden. Zentraler Ansatzpunkt dafür ist
eine Reform der Finanzmärkte und ihres Regulierungsrahmens. Der
politische Prozess zur globalen Reform der Finanzmärkte wird von der
Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G 20)
vorangetrieben. In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung nach
zwischen allen Mitgliedsländern gemeinsam abgestimmten Vorgaben.
Dabei sind insbesondere drei umfassende Bereiche von Bedeutung: (i)
eine neue Qualität für die makroprudenzielle Perspektive des
Finanzmarktgeschehens, (ii) eine neue institutionelle Struktur der
Finanzmarktaufsicht in Europa sowie (iii) Maßnahmen auf der
mikroprudenziellen Ebene. Generelles Ziel aller Reformbemühungen ist
die Schaffung eines leistungsfähigen, aber belastbareren und
krisenfesteren Systems. Dazu müssen sowohl die Widerstandsfähigkeit
der einzelnen Bank als auch des Systems als Ganzes gestärkt werden.
Da sich Regulierung und Aufsicht stets in einem
"interessenspolitischen Umfeld" bewegen, bleibt abzuwarten, inwieweit
die schlussendlich umgesetzten Reformen von diesen Einflüssen geprägt
sein werden. Eine finale Lösung der Krisenproblematik für alle
Zukunft wird es trotzdem nicht geben können. Vielmehr werden
Regulierung und Aufsicht immer wieder an Veränderungen anzupassen
sein.

Die Krise - Anstoß zu neuen Rahmenbedingungen

Angesichts der massiven Konsequenzen von Finanzkrisen für die
Realwirtschaft ist die Forderung nach strengerer und besserer
Regulierung berechtigt und verständlich. Generelles Ziel aller
Reformbemühungen muss die Schaffung eines leistungsfähigen, aber
belastbareren und krisenfesteren Systems sein. Die Erfahrungen der
Krise haben gezeigt, dass dazu sowohl die Widerstandsfähigkeit der
einzelnen Bank als auch des Systems als Ganzes gestärkt werden
müssen. Nur so lässt sich verhindern, dass schlussendlich massive
negative Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und Vermögenswerte
zu verzeichnen sind.

Diese allgemeinen Zielsetzungen wurden auf verschiedenen Treffen
der G 20 in Washington, London und Pittsburgh mit einer umfangreichen
Agenda für die Reform der Finanzmarktregulierung unterlegt. Mit der
Umsetzung wurden das Financial Stability Board (FSB) und dessen
Fachausschüsse beauftragt. Die Verantwortung für die Reform der
globalen Aufsichtsregeln obliegt dem Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht.

Weiterentwicklung der internationalen und Europäischen Finanz- und
Aufsichtsarchitektur

Entsprechend dem heute umfassend globalen Charakter von
Finanzmärkten und Finanzinstitutionen sind die Konsequenzen aus der
globalen Finanzkrise auf internationaler Ebene zu ziehen. Es gilt
regulatorische Lücken weltweit zu schließen und global verbindliche
Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Mit einer umfassenden internationalen Agenda als globale Antwort
auf die Krise haben sich die Regierungen und Aufsichtsbehörden
ehrgeizige Ziele gesetzt. Angesichts der erheblichen finanziellen
Belastungen und Vermögensverluste, die die Finanzkrise verursacht
hat, gilt es nun eine zügige und konsistente Umsetzung der
beschlossenen Maßnahmen sicherzustellen.

Die Europäische Kommission legte im September 2009, auf Basis
einer Studie einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des ehemaligen
IWF-Präsidenten Jacques de Larosière Entwürfe zur Behebung der
Schwächen auf Ebene der Makro- als auch Mikroaufsicht vor. Der
Legislativprozess in der EU soll im Jahr 2010 abgeschlossen werden.

Eine makroprudenzielle Perspektive als wichtige Ergänzung

Einen Meilenstein auf dem Weg zu einer künftigen europäischen
Aufsichtsstruktur stellt die Einrichtung eines European Systemic Risk
Board (ESRB) dar, der Risiken, die die Stabilität des europäischen
Finanzsystems gefährden könnten, ermitteln, bewerten und
Frühwarnungen und Empfehlungen für konkrete aufsichtsrechtliche oder
regulatorische Maßnahmen aussprechen sowie deren Umsetzung überwachen
soll. Das trägt dem Charakter der Krise als systemische Krise
Rechnung. Eine noch so gute mikroprudenzielle - d. h. auf den
einzelnen Finanzmarktakteur abstellende - Aufsicht bleibt
unvollkommen, wenn nicht auch Systemrisiken einbezogen werden. Dazu
bedarf es einer Verbesserung der Stabilitätsanalyse auf
gesamtwirtschaftlicher Ebene, ebenso muss das Zusammenspiel mikro-
und makroprudenzieller Faktoren besser gestaltet werden.

Ein zentraler Punkt dabei ist der Umgang mit systemisch relevanten
Instituten, da deren Zusammenbruch erhebliche Folgen für das
Gesamtsystem haben kann. Eine besondere Herausforderung ist hier die
Definition und Identifikation von Systemrelevanz, die nicht nur von
der Institutsgröße abhängt. Auch die Vernetzung, die Ersetzbarkeit
sowie der allgemeine Zustand der Märkte bestimmen, ob der
Zusammenbruch eines Instituts systemische Konsequenzen haben kann.
Entsprechend gilt es, geeignete Methoden zur Identifizierung von
Systemrelevanz zu entwickeln.

Auf der mikroprudenziellen Ebene wurden Maßnahmen (auf dem Weg zu
einem Basel III) vom Baseler Ausschuss in zwei Paketen vorgeschlagen.
Sie verschärfen etwa die Regelungen zum Umgang mit Verbriefungen,
Kernpunkt der geplanten Änderung der aufsichtsrechtlichen
Anforderungen an die Banken ist aber, die Risikotragfähigkeit einer
Bank - ausgedrückt durch die Höhe und Qualität des Eigenkapitals -
mit den eingegangenen Risiken besser in Einklang zu bringen.

Regulierung und Aufsicht im "interessenspolitischen Umfeld"

Trotz zahlreicher Krisen erscheint auffällig, dass sich in der
Vergangenheit die staatlichen Behörden tendenziell aus der
Regulierung zurückgezogen haben bzw. das Anwachsen weitgehend
unregulierter Finanzmarktbereiche mindestens akzeptiert wurde.
Speziell das angelsächsische Selbstregulierungsmodell ("light touch
regulation") entwickelte sich zum Orientierungsstandard, entsprechend
dem die Aufsichtsinstitutionen und Regierungen schwache und wenig
effiziente Regulierung nicht verhindert haben.

Unter dem Eindruck der aktuellen Krise setzte hier ein Umdenken
ein. Freilich bewegen sich Regulierung und Aufsicht stets in einem
"interessenspolitischen Umfeld", das auf die Ergebnisse von
Reformprozessen maßgeblichen Einfluss ausübt. Es wird daher
abzuwarten sein, inwieweit die schlussendlich umgesetzten Reformen
von diesen Einflüssen geprägt sein werden.

Fundamentale Reform der Finanzmärkte unabdingbar

Nachdem die Finanzkrise viele Schwächen sichtbar hat werden
lassen, gilt es nun neue wirksame Rahmenbedingungen für die Zukunft
zu entwickeln und rasch zu implementieren. Eine internationale Lehre
aus der Finanzkrise lautet jedenfalls, dass über die Beaufsichtigung
der einzelnen Finanzinstitute hinaus der Blick auf das Finanzsystem
insgesamt die sogenannte makroprudenzielle Dimension gefehlt hat.
Deshalb gilt es, die mikroprudenzielle Regulierung um eine
makroprudenzielle Dimension zu ergänzen und ein solchermaßen
gestärktes und erweitertes konsistentes Regelwerk weltweit
umzusetzen.

Ein besseres Finanzmarktregime nach der Krise sollte einem
dominierend "funktionalen Ansatz" folgen und nicht auf die isolierte
Regulierung von (bestimmten) Produkten, Instrumenten, Institutionen
und/oder Märkten konzentriert sein. Das erscheint zentral für die
Absicherung der realwirtschaftlich-orientierten Intermediation
gegenüber spekulativen Finanzmarktrisiken. Institutionen, Produkte
und Märkte, die funktional demselben (Finanzierungs )Zweck dienen,
sollen auch nach denselben Standards reguliert werden.

Das Ausmaß der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise lässt
erwarten, dass die Welt der Finanzmärkte nach der Krise nicht mehr
nur einfach zur "Welt vor der Krise" zurückkehren kann. Alle Reformen
müssen sich an der Minimalanforderung messen lassen, ob sie die
letzte Krise verhindern oder mindestens ihr Ausmaß stark dämpfen
hätten können. Trotzdem wird es die finale Lösung der
Krisenproblematik für alle Zukunft nicht geben können. Vielmehr
werden Regulierung und Aufsicht möglichst vorausschauend an die sich
abzeichnenden Veränderungen anzupassen sein.

Der vollständige FIW-Policy Brief sowie weitere Informationen
können kostenlos von der FIW-Webseite heruntergeladen werden:
http://www.fiw.ac.at/index.php?id=462.

Die FIW-Policy Briefs erscheinen in unregelmäßigen Abständen zu
aktuellen außenwirtschaftlichen Themen. Herausgeber ist das
Kompetenzzentrum "Forschungsschwerpunkt Internationale Wirtschaft"
(FIW). Das FIW wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft,
Familie und Jugend (BMWFJ) im Rahmen der
Internationalisierungsoffensive der Bundesregierung von drei
Instituten Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
(WIFO), Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche
(wiiw), Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)
betrieben. Es bietet den Zugang zu internationalen
Außenwirtschafts-Datenbanken, eine Forschungsplattform und
Informationen zu außenwirtschaftsrelevanten Themen.

Für die Inhalte der Policy Briefs sind die Autorinnen und Autoren
verantwortlich.

Kontakt:
FIW-Projektbüro
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung WIFO
Wien 3, Arsenal, Objekt 20
Telefon: (+43 1) 728 26 01-333 oder 334
E-Mail: [email protected]

Rückfragehinweis:

Mag. Dr. Peter Mooslechner
   Direktor der Hauptabteilung Volkswirtschaft
   Tel. (+43) 664 3435209, [email protected]
   (erreichbar von 9 bis 17 Uhr)
   
   Oesterreichische Nationalbank, Hauptabteilung Volkswirtschaft
   Otto-Wagner-Platz 3, 1090 Wien, http://www.oenb.at/
   
   Webseite: http://www.fiw.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WFO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel