• 01.09.2010, 14:03:48
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  • OTS0272 OTW0272

Hundstorfer begrüßt neue, strengere Regeln für Solarien

Jugendliche unter 18 werden besser geschützt

Wien (OTS/BMASK) - "Die ab heute gültige Solarienverordnung, mit
der die Benützung von Solarien für Jugendliche unter 18 Jahren
verboten ist, schützt nicht nur unsere Jugend, sondern erinnert auch
die anderen KonsumentInnen an die Gefahren einer Überdosis an
UV-Strahlen. Die KonsumentInnen sollen sich immer bewußt sein, dass
ein vermeintliches Schönheitsideal leicht zum gesundheitlichen
Boomerang werden kann", erklärt Konsumentenschutzminister Rudolf
Hundstorfer. ****

Nicht nur das natürliche Sonnenlicht, sondern auch Solarien
können, wenn sie zu intensiv genutzt werden, zu sehr schweren oder
gar nicht heilbaren Erkrankungen führen. Hautkrebs wird durch zu
starke Sonneneinstrahlung begünstigt.

Jugend vor falschem Schönheitsideal bewahren

"Es ist daher besonders wichtig, dass das nunmehrige
Solarienbenützungsverbot für unter 18-jährige auch eine
funktionierende Zutrittskontrolle in Selbstbedienungs-Solarien
beinhaltet, damit auch dort, wo keine persönliche Beratung angeboten
wird und wo die Bestrahlungsintensität von den Kunden selbst
eingestellt werden kann, die Einhaltung dieser Maßnahme
sichergestellt ist. Denn einem vermeintlich guten Aussehen sollte
niemals die Gesundheit geopfert werden. Diese Weisheit sollte für
jedes Alter gelten", so Hundstorfer abschließend. (schluss)

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag. Norbert Schnurrer, Pressesprecher des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2246
www.bmask.gv.at

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