OTS0263 / 01.09.2010 / 13:52 / Channel: Politik / Aussender: Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH
Stichworte: Finanzen / Parteien / Rechtsanwälte


Lansky-Brief an Kaltenegger

Utl.: Keine Parteienfinanzierung an SPÖ =


   Wien (OTS) - Nachfolgendes Schreiben wurde heute von Dr. Gabriel
Lansky an ÖVP Generalsekretär Fritz Kaltenegger übermittelt:
Sehr geehrter Herr Generalsekretär!
Mit Befremden habe ich Ihre soeben veröffentlichte APA- Aussendung
gelesen, in welcher Sie mir unterstellen, es hätte
Parteienfinanzierung von mir an die SPÖ aus ÖBB- Honoraren gegeben.
Sie räumen zwar freundlicherweise ein, dass Sie für diese
Behauptungen "keine Indizien" hätten, was aber nichts daran ändert,
dass durch den Titel der APA- Aussendung mir eine solche unterstellt
wird - offensichtlich anlassfrei. Es gab solche Geldflüsse auch nicht
- diese Klarstellung gebe ich Ihnen sehr gerne.
Bezüglich der Rechtsberatung der ÖBB durch die Kanzlei Lansky,
Ganzger & Partner haben sowohl Dr. Gerald Ganzger wie auch ich in den
letzten Wochen mehrfach klargestellt, dass unsere Kanzlei von den ÖBB
keinen einzigen Euro ohne die entsprechende Leistung erhalten haben.
Wir haben für diese Leistungen klare und nachvollziehbare
Honorarnoten nach branchenüblichen Stundensätzen gelegt. 
Was die von Ihnen begehrte Offenlegung unserer Leistungen für die ÖBB
anlangt, ist Ihnen sicherlich bekannt, dass ich als österreichischer
Rechtsanwalt zur strikten Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher
Mandantenbeziehungen verpflichtet bin, dies gilt für Mandanten sowohl
aus dem privaten wie auch aus dem staatlichen Bereich. Ich gehe davon
aus, dass Sie als Vertreter einer Wirtschaftspartei nicht daran
interessiert sind, dass Betriebsinterna von Unternehmen - und zu
diesem zählen auch Honorarnoten für rechtsfreundliche Vertretung der
ÖBB in den unterschiedlichsten Causen - auf politische Zurufe hin
veröffentlicht werden. 
Als eine der größten Wirtschaftskanzleien des Landes arbeiten wir
seit Jahrzehnten seriös und effizient für unsere Mandanten und haben
es nicht notwendig, und können es daher auch nicht zulassen, in die
Nähe strafrechtswidriger oder standesrechtswidriger Machinationen
gestellt zu werden.
Ich würde mich freuen, Sie in einem persönlichen Gespräch von der
Haltlosigkeit aller derartigen Unterstellungen überzeugen zu können.
Mit besten Grüßen
Gabriel Lansky
Rückfragehinweis:
   Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH
   lansky@lansky.at
   Tel.: 01/533 33 30 - 13
	
							
												
							
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